Umschulungen
Bitte beachten Sie:
Ab dem 1. August 2022 besteht eine neue Richtlinie für trägergestützte Umschulungen.
Die neue Richtlinie finden Sie im Downloadbereich.
Ab dem 1. August 2022 besteht eine neue Richtlinie für trägergestützte Umschulungen.
Die neue Richtlinie finden Sie im Downloadbereich.
Wenn ein Arbeitnehmer seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, kann eine Umschulung eine Möglichkeit sein um im Berufsleben erneut Fuß zu fassen. Gründe für eine Umschulung können unter Anderem sein:
- Ungenügende Nachfrage im erlernten Beruf
- Berufsunfähigkeit durch Krankheit
- Technische Neuorientierung des bisherigen Berufsfeldes
- Längere Abwesenheit im erlernten Beruf
(beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Erziehungszeiten)
Umschulungen können in unterschiedlichen Umfängen und Formen stattfinden. Neben betrieblichen und schulischen Umschulungen, sind vor allem überbetriebliche Umschulungen weit verbreitet.
Bei überbetrieblichen Umschulungen übernehmen Bildungsträger die klassischen Aufgaben eines Ausbildungsbetriebes. Sie vermitteln praktische Fähigkeiten und erteilen theoretischen Unterricht.
Vor Beginn einer Umschulung ist eine Abstimmung zwischen dem jeweiligen Umschulungsträger und der zuständigen Industrie- und Handelskammer notwendig. Als Basis hierfür dient die Umschulungsrichtlinie der IHK Braunschweig. Umschulungsträger legen den zuständigen Ansprechpartnern der IHK zur Abstimmung einen Maßnahmenantrag vor, welcher bei erstmaliger Beantragung umfänglicher sein muss, und erhalten anschließend eine Rückmeldung. Ist ein Umschulungsträger bereits länger mit einer Maßnahme aktiv, genügt in der Regel ein Kurzantrag. Hinweise zu den Inhalten eines Antrages sowie ein Formblatt für den Kurzantrag sind in der Umschulungsrichtlinie zu finden.