Ukrainische Fachkräfte - українські фахівці

Підтвердження іноземних професій для людей з України

Шановні українці,
торгово-промислові палати Німеччини пропонують підтвердження іноземних дипломів.
Більш детальну інформацію ви можете отримати на сторінці торгово-промислової палати Ганновера (IHK Hannover).

Чи готові ви до цифpової eпоxи?

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So gelingt der Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Sie möchten sich für Geflüchtete engagieren? Bei uns finden Sie Informationen, wie Sie Geflüchtete ausbilden oder beschäftigen können. Auf den folgenden Seiten haben wir unterstützende Fakten, Daten und Angebote für Sie zusammengestellt.
Ab dem 4. Mai können Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine, die sich dauerhaft in Braunschweig aufhalten und nicht in einer Unterkunft der Stadt Braunschweig untergebracht sind, bei der Ausländerbehörde der Stadt Braunschweig, Friedrich-Seele-Str. 7, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wegen der hohen Zahl der Antragstellungen geht die Ausländerbehörde bei der Zuteilung von Terminen anhand von Postleitzahlen vor. Weitere Informationen, auch auf Ukrainisch, finden Sie hier. Informationen der Ausländerbehörde zur Antragstellung und benötigter Dokumente finden Sie hier.

Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten aus der Ukraine – Fragen und Antworten

Für welche Personengruppen gilt der vorübergehende Schutz nach §24 AufenthG?
Die Europäische Union hat sich am 3. März 2022 auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für Ukrainerinnen und Ukrainer in Ländern der EU verständigt. In der Folge wird eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetztes ermöglicht, die durch die zuständigen Ausländerbehörden gewährt werden kann. Die Aufenthaltsdauer beträgt dann zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils sechs Monate und durch einen EU-Ratsbeschluss noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie maximal drei Jahre umfassen kann.

Der vorübergehende Schutz gilt für folgende Personengruppen, wie in einem Schreiben des BMI vom 14.03.2022 präzisiert wurde.
  • ukrainische Staatsangehörige – und nicht-ukrainische Staatsangehörige mit einem internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutzstatus in der Ukraine –, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
  • deren Familienangehörige
  • nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die sich vor dem 24. Februar 2022 mit einem Aufenthaltstitel (der für mehr als 90 Tage vorgesehen war) in der Ukraine aufgehalten haben und die nicht „sicher und dauerhaft“ in ihr ursprüngliches Herkunftsland zurückkehren können – z. B. auch Studierende und Beschäftigte
  • ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits mit einem Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten (z. B. als Studierende, Fachkraft, Familienangehörige), wenn der ursprüngliche Aufenthaltstitel nicht verlängert werden kann (z. B. Scheitern des Studiums, Trennung)
Der vorübergehende Schutz gilt für Personen, die ab dem 24. Februar 2022 eingereist sind oder die „nicht lange vor dem 24. Februar 2022 [...] aus der Ukraine geflohen sind oder die sich kurz vor diesem Zeitpunkt (z. B. im Urlaub oder zur Arbeit) im Gebiet der EU befunden haben und die infolge des bewaffneten Konflikts nicht in die Ukraine zurückkehren können.“
Haben Betroffene Zugang zum Arbeitsmarkt?
Ja, Betroffene können für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes nach §24 AufenthG eine selbstständige oder abhängige Erwerbstätigkeit ausüben. Dies ist im Aufenthaltstitel mit den Worten „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ vermerkt.
Für die visumsfreie Einreise gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot. Mit Beantragung eines Aufenthaltstitels auf vorübergehenden Schutz wird dieses aufgehoben. Die Ausländerbehörde stellt dann zunächst eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG ebenfalls mit dem Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ aus, womit Antragsteller und Arbeitgeber diese Erlaubnis nachweisen können.
Müssen Ukrainer ihren Berufsabschluss anerkennen lassen, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten?
Es ist zu unterscheiden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer, Erzieher sowie bestimmte Handwerks- und Meisterberufe. Hier ist für die Berufsausübung in Deutschland eine Berufsanerkennung und ggf. Nachqualifizierung erforderlich. Die Geflüchteten können bei der VHS Braunschweig eine Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung erhalten.
Die IHK-Berufe gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG benötigen keine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um in diesen Berufen hier zu arbeiten. Eine Berufsanerkennung kann jedoch sinnvoll sein, um Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen, oder für die Eingruppierung nach einem Tarifvertrag.
An wen wende ich mich, wenn ich ein Arbeitsangebot oder einen Ausbildungsplatz für geflüchtete Menschen habe?
Manche Geflüchtete, die aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind, möchten so schnell wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Stellenangebote für Geflüchtete können Sie an den Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit übermitteln. Dort erhalten Sie Vermittlungsvorschläge und Unterstützung bis zum Abschluss des Arbeitsvertrags.
Außerdem gibt es Job-Portale, die Angebot und Nachfrage zusammenbringen möchten. Der DIHK hat – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einige Plattformen auf seiner Website zusammengestellt.
Wie kann ich Geflüchtete aus der Ukraine in meinem Unternehmen bei der Integration unterstützen?
Ob Behördengänge, Schulanmeldung oder Suche nach Wohnung oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten – als Arbeitgeber können Sie hier oft mit einfachen Tipps helfen, da die Geflüchteten mit den örtlichen Gegebenheiten nicht vertraut sind. Gerade wenn die neuen Kolleginnen und Kollegen noch nicht so gut Deutsch sprechen, hilft eine Begleitung bei den notwendigen Terminen. Auch eine Einbindung in Freizeitaktivitäten und Sportvereine kann beim Ankommen in Deutschland helfen.
Viele Beispiele, wie Betriebe im Arbeitsalltag unterstützen können, gibt es auf den Seiten des Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“.
Tipps auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch enthalten zum Beispiel das Handbook Germany oder die FAQs der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, auf die Sie verweisen können.
Hilfe bei der Integration vor Ort leisten das Welcome Center Braunschweig. Eine Übersicht über dessen Leistungen für Unternehmen der Region erhalten Sie hier.
Benötigen Ihre Beschäftigten oder deren Angehörige psychologische Unterstützung bei Flucht-Traumata und deren Folgen, finden Sie auf den Seiten der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAFF) Ansprechpersonen in Ihrer Region.
Was muss ich beachten, wenn ich Geflüchtete aus der Ukraine einstelle?
Als Arbeitgeber müssen Sie vor Beschäftigung die Aufenthaltspapiere prüfen. Auf dem Aufenthaltstitel (bzw. der Fiktionsbescheinigung) muss der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ enthalten sein. Für die Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Kopie in elektronischer oder schriftlicher Form aufbewahren. Auf den Ablauf des Aufenthaltstitels ist zu achten – der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG wird für zwei Jahre ausgestellt und kann um ein Jahr verlängert werden. Ggf. kann man den/die Mitarbeiter/-in rechtzeitig darauf hinweisen, eine Verlängerung zu beantragen bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen in einen längerfristigen Aufenthaltstitel zu wechseln.
Infos zum Thema Lohnsteuer und den Weg zur Identifikationsnummer gibt es auf der Website des DIHK.
Eine umfassende Checkliste zu Arbeitsmarktzugang und -integration von Geflüchteten mit vorübergehendem Schutz hat das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge zusammengestellt.

Seminar- und Veranstaltungsangebote des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge

Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge versorgt Interessierte nach eigenen Angaben mit tagesaktuellen Informationen rund um die Themen „Unterstützung für Betroffene in der Ukraine durch Unternehmen“ und „Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz“.
Darüber hinaus werden eine Reihe von Veranstaltungen, Webinaren und Schulungen zu verschiedenen Themen angeboten, die Unternehmen sowohl Orientierung als auch Unterstützung bei der Suche, Einstellung und Integration von Geflüchteten bieten.
So umfasst das Programm zum Beispiel Themen wie das Aufenthaltsreicht, Online-Schulungen zu Arbeitsmarktzugängen und Bleibeperspektiven für Geflüchtete als auch Informationen über Wege zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Eine Übersicht über alle Termine erhalten Sie an dieser Stelle.

Beratung zu Einstiegsqualifizierungen und IHK-Teilqualifikationen

Es gibt in Deutschland viele Möglichkeiten in das Berufsleben einzusteigen und Fuß zu fassen. Das Integrationsteam der IHK berät zu den verschiedenen Qualifizierungs-Wegen:
Eine Möglichkeit, um gut in Richtung Ausbildung zu starten, sind betriebliche Einstiegsqualifikationen mit IHK-Zertifikat. Sie sind Türöffner in die betriebliche Ausbildung, wenn noch gewisse Kenntnisse und Kompetenzen für die Ausbildung fehlen. Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) dauert zwischen sechs und zwölf Monaten. Weitere Infos hier.
Ein weiterer Weg, sich beruflich zu qualifizieren und für die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarkts fit zu machen, sind IHK-Teilqualifikationen. Diese Bildungsangebote bieten die Chance zum Erwerb einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. Die Zielgruppe für die Teilqualifikationen sind über 25-jährige, die aufgrund situationsbedingter Umstände keinen Berufsabschluss erlangen konnten. Weitere Infos hier.

Talente ermitteln mit ValiKom

Das Verfahren ValiKom (Validierung von Kompetenzen) hilft Talente, Fertigkeiten und erste berufliche Erfahrungen zu ermitteln und sichtbar zu machen.
Viele der Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund bringen ungeahnte Talente, Fertigkeiten und vielfältige berufliche Erfahrungen aus ihren Heimatländern mit. Zwar variieren die Bildungsbiografien der Menschen, die zu uns kommen sehr stark in Abhängigkeit von der Situation in ihren Herkunftsländern. Aber fast alle zeigen eine ausgeprägte Erwerbs- und Bildungsorientierung.
Die Schwierigkeit besteht bisher darin, zumeist informell und non-formal erworbene Fähigkeiten, aber auch Potenziale zu ermitteln. Diese Kompetenzen zu erkennen, ist jedoch der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration.
Mit dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt möchten wir die zielgerichtete Arbeitsmarktintegration unterstützen. Damit sollen Berufserfahrungen und Kompetenzen von Personen mit Flucht- oder Migrationshintergrund systematisch, einfach und mit so niedrigen sprachlichen und kulturellen Hürden wie möglich erfasst werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren erhalten Sie hier.
Informationen zur rechtlichen Lage von ukrainischen Geflüchteten in Deutschland erhalten Sie hier. Weitere rechtliche Informationen zum Ukraine-Russland-Konflikt erhalten Sie an dieser Stelle.