Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen

Am 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft. Informationen dazu finden Sie hier. Über alle Neuerungen informieren wir Sie am 24. Mai 2022 in einer Online- oder einer Präsenzveranstaltung.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzen arbeiten bei Versicherungsunternehmen und Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche oder sind als selbstständige Vermittler, Makler oder Berater tätig. Sie können auch in Wirtschaftsunternehmen der Industrie und des Handels sowie anderen Dienstleistungsunternehmen tätig sein.

Aufgaben:
Kaufleute für Versicherungen und Finanzen
  • beraten und betreuen Kunden bedarfs- und situationsgerecht
  • analysieren den individuellen Bedarf des Kunden an Versicherungsschutz und Vermögensanlage
  • unterbreiten Angebote und schließen Verträge ab
  • nehmen Vertragsänderungen vor und führen Maßnahmen zur Bestandspflege und Vertragserhaltung durch
  • prüfen Leistungsfälle und informieren über den Umfang der Leistungen
  • nutzen die Instrumente des Rechnungswesens und Ergebnisse des Controllings für ihr Handeln
  • arbeiten team-, prozess- und projektorientiert
Der Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen wird in den Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung ausgebildet und durch Wahlqualifikationen vertieft. Die Fachrichtung sowie die Wahlqualifikationen werden bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertrages festgelegt.
 
Weitere Informationen und Dokumente zum Beruf finden Sie auf der Homepage des Bildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (BWV)  sowie der Agentur für Arbeit.