Hinweisgeberstelle der IHK Mittleres Ruhrgebiet

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Unternehmen müssen sich wegen der sehr kurzen Umsetzungsfristen sofort mit der Einrichtung eines internen Meldesystems beschäftigen.
Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ setzt die EU-Whistleblowing-Richtlinie um. Diese hat den Schutz von hinweisgebenden Personen vor Repressalien wie zum Beispiel einer Kündigung zum Ziel, aber auch den Schutz der von Hinweisen Betroffenen. Nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren ist nun ein Kompromiss gefunden worden.
Die Verpflichtung trifft nicht nur Unternehmen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die IHK Mittleres Ruhrgebiet gleichermaßen dazu verpflichtet, einen entsprechenden Kanal für die Meldung von Missständen einzurichten.
Diese Stelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf
  • Straftaten der Mitarbeitenden der IHK Mittleres Ruhrgebiet und der ehrenamtlich für die IHK Mittleres Ruhrgebiet tätigen Personen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für die IHK stehen (zum Beispiel Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie
  • sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen des oben genannten Personenkreises, die im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die IHK Mittleres Ruhrgebiet stehen, sofern diese Verstöße straf- oder bußgeldbewährt sind.
Hinweisgeber können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Angestellte, ehrenamtlich Tätige, Praktikanten).
Die Hinweisgeberstelle nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Die Hinweisstelle gibt die Informationen ausschließlich in Absprache mit dem Hinweisgeber an die IHK Mittleres Ruhrgebiet weiter. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet leitet gegebenenfalls die erforderlichen Schritte ein. Natürlich können Hinweise auch anonym abgegeben werden. Eine Rückmeldung an den Hinweisgeber erfolgt innerhalb von drei Monaten. In begründeten Fällen ist eine Rückmeldung in bis zu sechs Monaten möglich.
Die Hinweisgeberstelle ist online abrufbar.
Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls IHK-Mitglieder Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren. Auch für Beschwerden gegen IHK-Mitglieder sind die fachlich zuständigen Stellen zu kontaktieren.