Compliance-Hinweise

Die Grundlage für die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der IHK Mittleres Ruhrgebiet sind die geltenden Gesetze sowie das Kammerrecht. Die Einhaltung ("Compliance") dieser Regeln ist die Basis für eine erfolgreiche Arbeit.
Das Präsidium und die Vollversammlung der IHK Mittleres Ruhrgebiet haben sich entschlossen, den Mitarbeiter:innen sowie den ehrenamtlich engagierten Wirtschaftsvertreter:innen eine Compliance-Regelung als Leitlinie für rechtmäßiges Handeln an die Hand zu geben.
In ihrer Sitzung am 7. November 2017 hat die Vollversammlung der IHK Mittleres Ruhrgebiet eine Compliance-Regelung beschlossen.
Die Compliance-Regelung wird ergänzt durch die Ausführungsrichtlinie zur Compliance-Regelung, die das Präsidium der IHK Mittleres Ruhrgebiet am 13. Mai 2019 beschlossen und die Vollversammlung am 23. Mai 2019 zur Kenntnis genommen hat. Die Compliance-Regelung sowie die nachgelagerten Regelungen richten sich an alle in der IHK Mittleres Ruhrgebiet ehren- und hauptamtlich tätigen Personen.
Alle Mitarbeiter:innen und für die IHK ehrenamtlich Tätigen haben das Recht, Verstöße gegen diese Compliance-Regelung anzuzeigen. Für Mitarbeiter:innen und Ehrenamtsträger:innen werden Beauftragte benannt, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Präsident oder Hauptgeschäftsführer gehen jedem dieser Hinweise in angemessener Weise nach und ergreifen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen.