Nr. 5610512

Bauleitplanung

Es obliegt den jeweiligen Kommunen, Bebauungs- und Flächennutzungspläne sowie Änderungen aufzustellen. An jeder Planung unserer Bezirksstädte wird die IHK Mittleres Ruhrgebiet als Träger öffentlicher Belange beteiligt und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahmen erfolgen immer im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Berücksichtigung der Stadtentwicklungsaspekte in den unterschiedlichsten Bereichen.