Patente
Das Patent schützt neue technische Erfindungen. Der Inhaber oder die Inhaberin erlangt das räumlich und zeitlich befristete Privileg über die alleinige Verfügung/Verwertung seiner oder ihrer Erfindung/Entwicklung. Er oder sie kann eine nicht autorisierte gewerbliche Nutzung des Patents verbieten. Dafür stimmt der Inhaber oder die Inhaberin eines Patents mit der Patentanmeldung der Veröffentlichung seiner oder ihrer Erfindung/Entwicklung zu. Ein Patent kann damit von Dritten als Basis für neue Erfindungen/Entwicklungen auf dem betreffenden Gebiet der Technik dienen.
Patente sind auch als strategisches Instrument für unternehmerische Entscheidungen von Bedeutung.
Patente sind auch als strategisches Instrument für unternehmerische Entscheidungen von Bedeutung.
Patenrecherchen können helfen, Doppelentwicklungen zu vermeiden. Ebenso kann der Gefahr von eigenen Schutzrechtsverletzungen vorgebeugt werden. Die Anzahl an eigenen Patenten gibt Hinweise auf die Innovationsstärke eines Unternehmens. Zudem können sie auf Strategien und Entwicklungstendenzen von Konkurrenten hinweisen. Nicht zuletzt ermöglicht eine Patentrecherche den Zugriff auf eine immense Menge an Wissen und Know-how.
Ein Patent wird nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erteilt. Erst wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfverfahren zu einem positivem Ergebnis führt, erfolgt die Erteilung. Erst damit setzt das Schutz- und Verbietungsrecht ein.
Ein erteiltes Patent ist rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre (Ausnahme: Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel) wirksam.
Patente unterliegen, wie die anderen gewerblichen Schutzrechte auch, dem Territorialprinzip. Sie gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldetes Patent ist nur in Deutschland wirksam. Europäische Patente sind in den europäischen Ländern (aktuell 34) wirksam, die das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet haben. Ein Internationales Patent ist weltweit in den Ländern (aktuell 138) wirksam, die dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten sind.
Ein Patent wird nicht automatisch mit der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt erteilt. Erst wenn ein gesetzlich vorgeschriebenes Prüfverfahren zu einem positivem Ergebnis führt, erfolgt die Erteilung. Erst damit setzt das Schutz- und Verbietungsrecht ein.
Ein erteiltes Patent ist rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre (Ausnahme: Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel) wirksam.
Patente unterliegen, wie die anderen gewerblichen Schutzrechte auch, dem Territorialprinzip. Sie gelten nur in dem Land, für das sie erteilt wurden. Ein beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldetes Patent ist nur in Deutschland wirksam. Europäische Patente sind in den europäischen Ländern (aktuell 34) wirksam, die das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet haben. Ein Internationales Patent ist weltweit in den Ländern (aktuell 138) wirksam, die dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) beigetreten sind.
Gesetzliche Grundlage sind in Deutschland das Patentgesetz und die Patentverordnung.
- Bundesministerium der Justiz - Patentgesetz
- Deutsches Patent und Markenamt - Patentverordnung
Fakten Deutsches Patent
Schutz von:
- Technischen Gegenständen
- Chemischen Erzeugnissen
- Technischen Verfahren
Kein Schutz von:
- Pflanzensorten
- Tierarten
Bedingung für Erteilung:
- Weltweite Neuheit
- Erfinderische Tätigkeit
- Gewerblich anwendbar
Formales:
- maximal 20 Jahre Laufzeit
- Formale Prüfung der Anmeldeunterlagen
- Sachliche Prüfung der Erfindung
- Gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland!
Gebühren in Euro (überschlägig)
- Anmeldung 60
- Prüfung 350
Jahresgebühren (in Euro) ab dem 3. Jahr
- Für das 3. Jahr 70
- Für das 10. Jahr 350
- Für das 20. Jahr 1.940
Weitere Informationen zum neuen Europäischen Einheitspatent und dem bestehenden Europäischen Patent finden Sie hier.