Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) vom Europäischen Parlament angenommen

Ende März 2023 hat das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission über die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR) angenommen.
Die Verordnung ersetzt die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und passt sie an die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten an. Insbesondere der E-Commerce ist davon betroffen. Regelungen aus der bereits gültigen Marktüberwachungsverordnung werden ebenfalls übernommen.
Der Vorschlag muss jetzt noch durch den Europäischen Rat angenommen und danach im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Nach einer 18-monatigen Übergangsphase wird die Verordnung dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.
Den Verordnungsentwurf finden Sie hier.
Einen Überblick über die bereits geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit finden Sie hier.