Net Zero Industry Act: Erstentwurf zum Bericht im Europäischen Parlament vorgelegt
Der Berichterstatter im Europäischen Parlament zum Net-Zero-Industry-Act, Christian Ehler (CDU), hat am 25. Mai seine Änderungsvorschläge zum Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Der sogenannte Net-Zero-Industry-Act soll Teil der europäischen Antwort auf den US Inflation Reduction Act sein.
Im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission würden bisher acht Net-Zero-Technologien insbesondere von festen Zeitlimits für Genehmigungsverfahren profitieren, die für den Bau von Fabriken zur Produktion dieser Technologien gelten würden. Im Berichtsentwurf des Parlaments sollen nun auch deren vorgelagerte Lieferkette bis zur Grundstoffindustrie sowie auch andere Net-Zero-Unternehmungen aus dem Rahmen der Taxonomie mit in den Geltungsbereich eingeschlossen werden. Somit würde beispielsweise auch nachhaltiger Luftfahrttreibstoff (SAF) unter die Regelung fallen.
Zusätzlich schlägt Berichterstatter Ehler vor, sogenannte Net-Zero-Industry-Valleys einzurichten, bei denen die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein bestimmtes Gebiet bereits im Voraus durch die öffentliche Hand erfolgen würde. Somit wäre das für Unternehmen nicht mehr Teil des Genehmigungsverfahrens beim Bau von Fabriken für Net-Zero-Technologien. Dadurch würden die Verfahren deutlich verkürzt werden.
Zusätzlich führt Ehler in seinem Bericht neu die Möglichkeit ein, dass Mitgliedstaaten Projekte in den Net-Zero-Industry-Valleys neben Zuschüssen für Investitionen auch bei den operationellen Kosten der Produktion finanziell unterstützen können. Finanziert werden soll die Unterstützung für die Net-Zero-Technologien und ihre Wertschöpfungsketten, indem 25 Prozent der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystem dafür verwendet werden.
Außerdem sollen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen maximalen Genehmigungsfristen für Projekte mit einer jährlichen Produktionskapazität unter einem Gigawatt auf neun Monate und bei Projekten über einem Gigawatt Produktionskapazität auf zwölf Monate verkürzt werden. Dies soll die Rahmenbedingungen für Investitionen im Bereich der Net-Zero-Technologien in Europa verbessern.
Der Berichtsentwurf fügt dem Vorschlag der EU-Kommission außerdem Ziele zum Bürokratieabbau hinzu. So sollen die regulatorischen Lasten für die Industrie bis 2030 um 20 Prozent gesenkt werden und für kleine und mittelständische Unternehmen sogar um 40 Prozent.
Bis Ende Oktober soll eine gemeinsame Position des Europäischen Parlaments erreicht sein, um danach im Trilog das finale Gesetz mit der Europäischen Kommission und dem Rat auszuhandeln.
(Quelle: DIHK)
Im Gesetzesvorschlag der EU-Kommission würden bisher acht Net-Zero-Technologien insbesondere von festen Zeitlimits für Genehmigungsverfahren profitieren, die für den Bau von Fabriken zur Produktion dieser Technologien gelten würden. Im Berichtsentwurf des Parlaments sollen nun auch deren vorgelagerte Lieferkette bis zur Grundstoffindustrie sowie auch andere Net-Zero-Unternehmungen aus dem Rahmen der Taxonomie mit in den Geltungsbereich eingeschlossen werden. Somit würde beispielsweise auch nachhaltiger Luftfahrttreibstoff (SAF) unter die Regelung fallen.
Zusätzlich schlägt Berichterstatter Ehler vor, sogenannte Net-Zero-Industry-Valleys einzurichten, bei denen die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein bestimmtes Gebiet bereits im Voraus durch die öffentliche Hand erfolgen würde. Somit wäre das für Unternehmen nicht mehr Teil des Genehmigungsverfahrens beim Bau von Fabriken für Net-Zero-Technologien. Dadurch würden die Verfahren deutlich verkürzt werden.
Zusätzlich führt Ehler in seinem Bericht neu die Möglichkeit ein, dass Mitgliedstaaten Projekte in den Net-Zero-Industry-Valleys neben Zuschüssen für Investitionen auch bei den operationellen Kosten der Produktion finanziell unterstützen können. Finanziert werden soll die Unterstützung für die Net-Zero-Technologien und ihre Wertschöpfungsketten, indem 25 Prozent der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandelssystem dafür verwendet werden.
Außerdem sollen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen maximalen Genehmigungsfristen für Projekte mit einer jährlichen Produktionskapazität unter einem Gigawatt auf neun Monate und bei Projekten über einem Gigawatt Produktionskapazität auf zwölf Monate verkürzt werden. Dies soll die Rahmenbedingungen für Investitionen im Bereich der Net-Zero-Technologien in Europa verbessern.
Der Berichtsentwurf fügt dem Vorschlag der EU-Kommission außerdem Ziele zum Bürokratieabbau hinzu. So sollen die regulatorischen Lasten für die Industrie bis 2030 um 20 Prozent gesenkt werden und für kleine und mittelständische Unternehmen sogar um 40 Prozent.
Bis Ende Oktober soll eine gemeinsame Position des Europäischen Parlaments erreicht sein, um danach im Trilog das finale Gesetz mit der Europäischen Kommission und dem Rat auszuhandeln.
(Quelle: DIHK)