Online-Shopping - Geoblocking-Verordnung
Die europäische Verordnung gegen ungerechtfertigtes Geoblocking gilt seit dem 3. Dezember 2018. Ziel dieser Verordnung ist es, Barrieren im grenzüberschreitenden E-Commerce zu beseitigen, indem ungerechtfertigte Diskriminierungen, die direkt oder indirekt auf der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem Ort der Niederlassung des Verbrauchers beruhen, verhindert werden. Durch das Geoblocking konnte in der Vergangenheit ausländischen Kunden der Zugang zu bestimmten Bestellseiten im Internet verweigert werden.
Was dies bedeutet können Sie im EHI-Whitepaper nachlesen.