Kaufrecht für den Handel

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht.
Diese zum Teil sehr weitgehenden Änderungen gehen auf die sogenannte EU-Warenkaufrichtlinie zurück, die ins deutsche Recht umzusetzen war.
Handelsunternehmen sind nun gefordert, die zahlreichen neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis umzusetzen. Das betrifft nicht nur die vorgenannten Neuerungen. Auch bei der Garantie, dem Verkauf von gebrauchten Waren, Unternehmerrückgriff sowie in verschiedener anderer Hinsicht sind neue gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Allgemeine Geschäftsbedingungen sollten deshalb überprüft, das Verkaufspersonal geschult, das Beschwerdemanagement angepasst und die Vertragsverhältnisse in Bezug auf Hersteller und/oder Lieferanten mit Blick auf die Neuregelungen angepasst werden. Um Rechtsnachteile zu vermeiden, sollten die notwendigen Maßnahmen möglichst bis zum Inkrafttreten des neuen Kaufrechts am 1. Januar 2022 umgesetzt werden.
Einen Überblick über die Änderungen im Kaufrecht finden Sie hier. Darüber hinaus hat der DIHK einen Ratgeber veröffentlicht, der die neuen Pflichten des Handels und die neuen Regelungen zum digitalen Kaufrecht darstellt. Der juristische Informationsband „Kaufrecht für den Handel“ von RA Dr. Christian Groß und RA Volker Schlehe informiert kompakt und verständlich über alle anstehenden Änderungen. Interessierte können den Band in digitaler, in gedruckter Form und als Kombipaket im Online-Shop der DIHK-Bildungs-gGmbH erwerben.