Ein wirkungsvolles Instrument für lebens- und erlebenswerte Städte

Wer lebens- und erlebenswerte Zentren erhalten will, muss den innerstädtischen Handel stärken. Einzelhandels- und Zentrenkonzepte sind ein wirkungsvolles Instrument für eine gezielte Entwicklung des örtlichen Einzelhandels. Dabei sollen entsprechende Konzepte nicht nur die Attraktivität und Vitalität der innerstädtischen Zentren, sondern auch eine Entwicklung für nachgeordnete zentrale Versorgungsbereiche sicherstellen. Die Konzepte bilden die Grundlage für die Sicherung und Stärkung einer wohnortnahen Grund- und Nahversorgung mit den Gütern des täglichen Bedarfs.
„Es besteht ein öffentliches Interesse, dass Innenstädte mit vielfältigen Versorgungsstrukturen, attraktiven Dienstleistungs-, Gastronomie- und Freizeitangeboten erhalten bleiben. Dabei kommt dem Einzelhandel eine zentrale Rolle zu“, so IHK-Handelsexperte Patrick Voss. „Einzelhandel bringt Leben in die Zentren, sichert die Nahversorgung und ist zudem wichtiger Arbeitsgeber.“
In Einzelhandelskonzepten legen die Kommunen fest, nach welchen Gesichtspunkten Einzelhandel geplant und angesiedelt werden soll. Einzelhandelskonzepte verhindern nicht den Wettbewerb, sondern lenken die Entwicklungen auf geeignete Standorte und verhindern so städtebauliche Fehlentwicklungen. Daher sind Einzelhandels- und Zentrenkonzepte auf kommunaler und regionaler Ebene eine wichtige Voraussetzung, um übergeordnete stadtentwicklungspolitische Ziele zu erreichen. Konzepte, die auf einem breiten politischen Konsens beruhen, bilden die Voraussetzung für eine verträgliche Ansiedlungspolitik, schaffen Klarheit über die Vorstellungen der Kommune und tragen zur Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer bei. Allerdings ist die Aktualität und kontinuierliche Fortschreibung eine wichtige Voraussetzung, denn nur dann können die Veränderungen im Handel und in den Städten berücksichtig werden und die Konzepte richtig wirken, unterstreicht Voss. Dabei hängt der Erfolg solcher Konzepte allerdings auch von einer konsequenten Umsetzung in der Stadtentwicklung ab, indem die Empfehlungen des Konzeptes in der Bauleitplanung umgesetzt werden.
Im gesamten Untersuchungsraum des Ruhrgebiets – inklusive des Kreises Kleve und dem Märkischen Kreis – verfügen nahezu alle Städte und Gemeinden über ein Einzelhandelskonzept – wenngleich bei knapp der Hälfte der Kommunen die Konzepte nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind. Umso wichtiger ist die konsequente Fortschreibung. Im IHK-Bezirk Dortmund verfügen alle Kommunen über ein Einzelhandelskonzept, wobei knapp die Hälfte als noch aktuell zu bewerten ist. Erfreulich ist, dass die Konzepte im Westfälischen Ruhrgebiet nahezu kontinuierlich fortgeschrieben werden, darunter aktuell in Hamm, Unna, Lünen und Kamen.
Der Leitfaden, mit dem die Ruhr IHKs vorrangig in Richtung Politik und Verwaltung auf die Notwendigkeit aktueller Einzelhandelskonzepte hinweisen, listet auf, welche Elemente die Konzepte unbedingt enthalten sollten und welche Inhalte sie sinnvoll ergänzen können. Dabei kann das Papier als Argumentationshilfe im Meinungsbildungsprozess dienen und Hilfestellung bei der Erarbeitung geben.