Zoll kompakt - Warenursprung und Präferenzen
Die Europäische Union hat mit zahlreichen Ländern sogenannte Freihandelsabkommen geschlossen, die es ermöglichen, Ursprungswaren zollbegünstigt oder zollfrei in das Partnerland einzuführen. Derzeit existieren Abkommen mit über 40 Partnerstaaten weltweit (z.B. Großbritannien, Japan, Kanada, Schweiz, Südkorea, Neuseeland).
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Die zur Zollbefreiung erforderlichen Nachweise (EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen…) dürfen nur bei strikter Einhaltung der Ursprungsregeln ausgestellt werden. Diese Regeln sind oft komplex und je nach Partnerstaat nicht einheitlich. Auch bei Lieferungen innerhalb der EU spielt das präferenzielle Ursprungsrecht eine Rolle, denn oftmals werden als präferenzielle Vorbelege Lieferantenerklärungen angefordert. Deren korrekte Erstellung und die Prüfung eingehender Lieferantenerklärungen runden dieses Seminar ab.
Seminarinhalt
Präferenzieller Warenursprung
- Mit welchen Ländern bestehen Präferenzabkommen?
- Paneuropäische Kumulationszone (EU, EFTA, Türkei)
- Anwendung der Ursprungsregeln
(Vollständiges Gewinnen, Minimalbehandlung, Ausreichende Be- oder Verarbeitung,
Allgemeine Toleranz) - Präferenznachweise (EUR.1, A.TR, Ursprungserklärung , Lieferantenerklärungen)
- Übungen
Nichtpräferenzieller Ursprung
- Ursprungskriterien gem. Zollkodex der Union (UZK)
- Ursprungszeugnis und Vorbelege
Wettbewerbsrechtlicher Ursprung
- “Made in...” Warenmarkierung
- Wettbewerbsrecht (UWG), Madrider Abkommen, UZK
Besonderheiten im präferenziellen Ursprung
- Bilaterale Abkommen der EU und deren Besonderheiten
(z.B. Großbritannien, Japan) - Regionales Übereinkommen (Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln)
- Kumulierungsregeln
Territoriale Auflagen - Verbot der Zollrückvergütung und Zollbefreiung (Drawback-Verbot)
- (Langzeit-) Lieferantenerklärungen mit / ohne Präferenzursprung
Vereinfachungsmöglichkeiten
- Ermächtigter Ausführer (EA)
- Arbeits- und Organisationsanweisung
- Verantwortliche Personen
- Registrierter Ausführer (REX)
Fallstudien
Abschluss
IHK Teilnahmebescheinigung
Zielsetzung
Die Teilnehmer:innen dieses Seminars werden gezielt mit den Herausforderungen und Besonderheiten des Warenursprungs und der Zollpräferenzen vertraut gemacht. Es wird die Anwendung der Ursprungsregeln praktisch geübt sowie Lösungsmöglichkeiten für individuelle betriebliche Problemstellungen dargestellt.
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Versand und Logistik, mit Bezug zum Auslandsgeschäft, die mit dem Erstellen von Präferenznachweisen (EUR.1, EUR.MED, A.TR. Lieferantenerklärungen) befasst oder hierfür (mit-)verantwortlich sind.
Veranstaltungsdaten
Dauer: 2 Tage
Seminarzeit: 9:00 Uhr – 16.30 Uhr
Ort: KompetenzWerk der IHK Mittleres Ruhrgebiet
Zu den Terminen, Preisen und zur Anmeldung gelangen Sie HIER