Begabtenförderung

Sie sind einer unserer Stars der Ausbildung?

Oder Sie haben Ihre Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten abgeschlossen?

Herzlichen Glückwunsch!

Sie können sich für ein Stipendium der Begabtenförderung bewerben.

Was ist die Begabtenförderung?

Es ist das Weiterbildungsstipendium berufliche Bildung, welches junge berufliche Talente unterstützt, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen.
Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden, anspruchsvollen Weiterbildungen sowie bei einem berufsbegleitenden Studium, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement),
  • ein berufsbegleitendes Studium, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter und Hochschulen. Sie als Stipendiat:in wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK. Wir beraten Sie gerne in einem Gespräch zu Ihren Zielen und möglichen Weiterbildungen.

Für das Weiterbildungsstipendium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind: Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung

Wie wird gefördert?

Finanzielle Förderung

Als Stipendiatin oder Stipendiat kannst Du im Rahmen des Weiterbildungsstipendiums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro in den 3 Jahren für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Deinen Gesamtförderbetrag.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von Deiner Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der Dein Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB Ihre Ansprechpartnerin.

Förderantrag

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen Ihre Weiterbildung oder die Lehrgänge selbst aus. Sie stellen frühzeitig vor Beginn einer Maßnahme einen Antrag auf Förderung bei der Stipendienbetreuung.

Förderzeitraum

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben: Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt bist Du „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und kannst gefördert werden. Es gilt also:
Erst Aufnahme, dann Förderung. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Aufnahme in das Programm vor Beginn der entsprechenden Weiterbildung bei der IHK vorliegt. Die genauen Bedingungen regelt die Ziffer 3.1.2 in den Richtlinien des Bundesbildungsministeriums. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Dein Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Wer kann sich bewerben?

Grundvoraussetzung

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

Altersgrenze und Anrechnungszeiten

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. In den Gesundheitsfachberufen, etwa in der Pflege oder in therapeutischen Berufen, kann die Zeit der fachschulischen Ausbildung mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen

Das Programm ist ein Stipendium mit einem Bewerbungsverfahren. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Sie haben drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:
  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder
  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:
  • Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • als 1-er Kandidat werden Sie von uns als IHK angeschrieben und über die zu platzierende Bewerbung informiert.
  • Sie reichen Bewerberdatenblatt (Deckblatt) und Kurzlebenslauf mit Foto, Ihr Prüfungszeugnis in Kopie und einen aktuellen Beschäftigungsnachweis /Arbeitgeberbescheinigung (mind. 15 Wochenstd.) ein.
  • Bewerbungsfrist: Ihre Unterlagen reichen Sie mir bitte bis spätestens 31.10. eines Jahres ein.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
  • Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.