Anträge und Formulare zur Ausbildung
- Ausbildungsvertrag
- Änderung zum Ausbildungsvertrag
- Ausbilderkarte
- Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
- Zuerkennung der fachlichen Eignung § 30.6 BBiG
- Befristete Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung
- Aufhebungsvertrag
- Ausbildungsnachweis / Berichtsheft
- Elternzeitmeldung
- Einstiegsqualifizierung (EQ)
Ausbildungsvertrag
Am 1. September 2020 haben wir unser neues digitales Bildungs-Portal „scharf“ geschaltet. Alle Ausbildungsbetriebe in unserem IHK-Bezirk haben seinerzeit Ihre Zugangsdaten und damit die Möglichkeit erhalten, Ausbildungs-, Umschulungs- und Einstiegsqualifizierungsverträge in digitaler Form bei der IHK einzureichen. Ihr Weg ins Ausbildungsportal.
Um einen Vertrag anlegen zu können, melden Sie sich als „Ausbildungsbetrieb“ an. Benutzername ist jeweils 109# gefolgt von Ihrer IHK-ID.
Änderung zum Ausbildungsvertrag
Mit diesem Formular können Sie beantragen:
1. die Ausbildung zu verkürzen aufgrund schulischer Vorbildung
2. die Ausbildung zu verlängern (z.B. wegen längerer Erkrankung.)
3. oder die Änderung des Ausbildungsberufes. Bitte laden Sie den ausgefüllten Antrag hoch auf www.bildung-netzn.de oder senden ihn per Mail an: bildung@bochum.ihk.de.
Ausbilderkarte
Sie möchten als Ausbilder eingetragen werden? Bitte füllen Sie die Ausbilderkarte und den fachlichen (Prüfungszeugnis Beruf) und den arbeitspädagogischen Nachweis (Ausbildereignungsprüfung) aus und senden uns die Unterlagen zu an bildung@bochum.ihk.de.
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Ihr Azubi möchte aufgrund guter schulischer und betrieblicher Leistungen die Abschlussprüfung um ein halbes Jahr vorziehen (prüfungsrelevante Fächer mind. durchschnittliche Note 2,49)? Bitte laden Sie den ausgefüllten Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung hoch auf www.bildung-netzn.de oder senden ihn per Mail an: bildung@bochum.ihk.de.
Zuerkennung der fachlichen Eignung § 30.6 BBiG
Wollen Sie als Ausbilder tätig werden in einem Beruf, in dem Sie keine Abschlussprüfung abgelegt haben, aber das 1,5-fache der Ausbildungszeit an Berufserfahrung mitbringen? Senden Sie bitte den Antrag auf Zuerkennung der Fachlichen Eignung zu unter bildung@bochum.ihk.de.
Befristete Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung
Wenn mit Aufnahme der Ausbildertätigkeit die Ausbildereignungsprüfung noch nicht absolviert ist, kann eine befristete Befreiung beantragt werden. Die Prüfung ist dann innerhalb von 6- max. 12 Monaten nachzuholen. Den Antrag senden Sie bitte an bildung@bochum.ihk.de.
Aufhebungsvertrag
Die Alternative zur Kündigung, wenn beide Vertragsparteien sich einig sind, dass die Ausbildung beendet werden soll. Bitte laden Sie den Aufhebungsvertrag hoch auf www.bildung-netzn.de oder senden ihn per Mail an: bildung@bochum.ihk.de.
Ausbildungsnachweis / Berichtsheft
Der Berufsbildungsausschuss der IHK Mittleres Ruhrgebiet hat festgelegt, dass der Ausbildungsnachweis täglich oder wöchentlich geführt wird. Sie können dafür die Vorlagen im Downloadbereich nutzen oder den Nachweis elektronisch über das Ausbildungsportal führen. Für die Einrichtung des elektronischen Berichtsheftes haben wir eine Anleitung im Downloadbereich abgelegt.
Elternzeitmeldung
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht auch für Auszubildende. Dies ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Da in Anspruch genommene Elternzeit nicht auf die Ausbildungszeit angerechnet wird, verlängert sich die Ausbildungszeit um die Zeit der Inanspruchnahme. Während der Elternzeit ruht das Ausbildungsverhältnis. Senden Sie die Elternzeitmeldung bitte an bildung@bochum.ihk.de.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Talente entdecken und mit einer Einstiegsqualifizierung zum Ausbildungsplatz durchstarten. Einstiegsqualifizierungsverträge können nun auch über das Online-Portal erfasst werden.