Das Ehrenamt Prüfer bei der IHK
Ohne Schiedsrichter kein Spiel. Ohne Prüfer keine Aus- und Weiterbildung: Engagieren auch Sie sich als Prüferin oder Prüfer bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet. Rund 4.500 Auszubildende nehmen jährlich an unseren Zwischen- und Abschlussprüfungen teil. Im Bereich Fortbildungsprüfungen sind es ca. 1.000 Prüflinge. Dabei sind rund 800 Prüferinnen und Prüfer im IHK-Bezirk ehrenamtlich aktiv – eine stolze Zahl. Dennoch besteht weiterhin Bedarf an engagierten und kompetenten Persönlichkeiten. Prüfen ist eine reizvolle Aufgabe und ein Ehrenamt, das Freude bereitet und sich lohnt – gerade für Sie persönlich.
Fachleute prüfen Fachleute
Die duale Berufsausbildung stellt die Versorgung unserer Volkswirtschaft mit dringend benötigten Fachkräften sicher, die über theoretisches Wissen und betriebspraktische Erfahrung verfügen. Mit einer darauf aufbauenden berufsbegleitenden Weiterbildung werden auch benötigte Führungskräfte ausgebildet. Doch ohne IHK-Prüfer können alle diese Prüfungen nicht abgenommen werden.
Schlagen auch Sie gerne geeignete Persönlichkeiten vor
Bekennen Sie sich und Ihr Unternehmen zu Ihrer Verantwortung für die duale Ausbildung. Wir appellieren an Sie, geeigneten Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen das ehrenamtliche Engagement als Prüferin oder Prüfer zu ermöglichen und diese vorzuschlagen. Im Interesse der Konkurrenzfähigkeit unseres Landes im globalen Wettbewerb und im Interesse der Nachwuchsssicherung für unsere Wirtschaft ist dies eine Investition, die sich garantiert auszahlt.
Ein Ehrenamt erfordert Engagement und auch ein wenig Zeit. Der zeitliche Aufwand für IHK-Prüfer kann – ja nach Beruf – einen halben Tag bis zu acht Tagen im Jahr betragen. Dies bestimmen Sie in Absprache mit uns. Sie erhalten neben dem Ersatz Ihrer Auslagen eine Aufwandsentschädigung wie ehrenamtliche Richter. Diese beträgt derzeit 8,50 Euro pro Stunde.
Selbstverständnis der Prüferinnen und Prüfer der IHK Mittleres Ruhrgebiet
Das Ehrenamt als Prüferin oder Prüfer hat höchste Bedeutung für die berufliche Bildung. Durch die Bewertung der Prüfer:innen wird der weitere berufliche Werdegang des Prüfungsteilnehmenden maßgeblich beeinflusst. Daher hat die IHK Mittleres Ruhrgebiet gemeinsam mit ihren Prüferinnen und Prüfern einen einheitlichen Qualitätsstandard definiert und im “Selbstverständnis der Prüferinnen und Prüfer der IHK Mittleres Ruhrgebiet” zusammengefasst.
Das entsprechende Dokument steht hier für Sie zum Download bereit: Selbstverständnis der Prüferinnen und Prüfer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 427 KB)
Prüfen im Team
Als Prüferin bzw. Prüfer bei der IHK Mittleres Ruhrgebiet sind Sie außerdem nicht als Einzelkämpfer, sondern mit mindestens zwei weiteren Prüfern im Team tätig. Jeder Ausschuss ist paritätisch besetzt: Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Lehrervertreter.
Möchten Sie Prüferin oder Prüfer werden?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie ganz unverbindlich.
Hier können Sie sich für eine Tätigkeit als Prüfer/-in bewerben.
Sind Sie noch unschlüssig, ob Sie Prüferin oder Prüfer werden wollen, können Sie auch in die Ausschussarbeit „hineinschnuppern“, zum Beispiel als Gast (Hospitation) während einer Prüfung.
Aufsichtstätigkeit
Die IHK sucht auch Aufsichtspersonen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der schriftlichen Prüfungen überwachen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was sind die Voraussetzungen für eine Prüfertätigkeit?
Als Prüfer wird nur berufen, wer sich für diese Aufgabe berufen fühlt und dafür auch geeignet ist. Die Prüfer der IHK gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten und alle Anforderungen an den Beruf praxisgerecht geprüft werden. Hier ist praktisches Wissen aus dem Berufsalltag und theoretischer Background gefragt. Darüber hinaus stellen sie in Zusammenarbeit mit den IHK-Prüfungskoordinatoren die rechtskonforme Durchführung der Prüfungen sicher. Um die Aufgaben eines Prüfers erfüllen zu können, bedarf es neben der fachlichen auch sozialer Kompetenz.
Über diese Eigenschaften sollten Sie als Prüfer verfügen:
- Sachkunde
- Urteilsvermögen
- Empathie
- menschliche Reife und pädagogisches Gespür
- Verantwortungsbewusstsein
Die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit und Sozialkompetenz, den Erfahrungsaustausch mit Prüferkollegen aus anderen Unternehmen und die Erweiterung des eigenen fachlichen Horizonts sind einige der Pluspunkte der Prüfertätigkeit.
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer:innen.
Die Bereitschaft sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfer:innen.
Hier finden Sie das “Stellenprofil” für Prüferinnen und Prüfer: Stellenprofil Prüferinnen + Prüfer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 427 KB)
Wie viel Zeit beansprucht die Prüfertätigkeit?
So ganz nebenbei geht es leider nicht. In der Regel finden zwei Prüfungen pro Jahr statt. Diese können sich jeweils auch über mehrere Tage erstrecken. Prüferinnen und Prüfer sollten deshalb bereit und in der Lage sein, die Zeit für die aktive Teilnahme an den Prüfungen aufzubringen.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfertätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiter auch für die Prüfertätigkeit frei. Fragen Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber.
Nicht immer ist es erforderlich, dass alle Mitglieder eines Prüfungsausschusses anwesend sein müssen; meistens kann mit dem Vorsitzenden abgesprochen werden, welche Prüferin / welcher Prüfer an welchen Tagen teilnehmen soll. Prüf- und Beschlussfähigkeit müssen aber jederzeit gewährleistet sein. Je mehr Prüferinnen und Prüfer mitmachen, desto geringer wird die Beanspruchung des Einzelnen.
Vorbereitung auf Ihre neue Tätigkeit
Als künftiger Prüfer/künftige Prüferin werden Sie von der IHK auf Ihre neue Tätigkeit intensiv vorbereitet. In einem ersten Seminar erfahren Sie die wichtigen Grundlagen. Als Gastprüfer haben Sie im Rahmen einer Hospitation die Möglichkeit, Ihre neue Aufgabe kennenzulernen. Sie blicken Kollegen über die Schulter und profitieren von deren Erfahrung. Umfangreiches Informationsmaterial erleichtert die Einarbeitung.
Im Grundlagenseminar für neue Prüferinnen und Prüfer bei der IHK behandeln Sie als Mitglied des Prüfungsausschusses zahlreiche Themen. Unter anderem werden besprochen:
- Zielsetzung der Berufsausbildung
- Handlungskompetenz
- Der Prüfungsausschuss
- Rechtliche Aspekte der Prüfungsdurchführung
- Taxonomie von Lern- und Prüfungszielen
- Bewertungshilfen
- Bewertung von Prüfungsleistungen
- Prüfungsformen
- Fragetechniken
- Der 100-Punkte-Schlüssel
- Prüfungsangst
Das Grundlagenseminar findet nach Bedarf in der Regel zwei Mail im Jahr und zu Beginn einer neuen Berufungsperiode statt. Das Seminar ist kostenlos.
Darüber hinaus bieten wir zukünftig regelmäßig Prüferschulungen an. In Form eines Modulsystems können Prüferinnen und Prüfer hier alles Wissenswerte lernen. Bei Neuordnungen von Berufen gibt es für jeden neugeordneten Beruf ein Angebot an Schulungen. Nach Absolvierung aller Module erhalten die Prüferinnen und Prüfer von der IHK eine Bescheinigung “Zertifizierter IHK-Prüfer”.
Was sind die Aufgaben eines IHK-Prüfers?
Ohne die Prüferinen und Prüfer der IHK gibt es keine beruflich qualifizierten Fachkräfte. Nach dem Prinzip “Fachleute prüfen Fachleute” sichern Sie die Qualität des Fachkräftenachwuchses. Mit Ihrem Fachwissen verschaffen Sie den Abschlüssen der dualen Aus- und Weiterbildung ihren hohen Stellenwert und bundesweite Anerkennung.
Der Prüfungsausschuss
Als Prüfer nehmen Sie für die IHK vielfältige Aufgaben wahr. Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes werden Sie für die Dauer von höchstens fünf Jahren in paritätisch besetzte Ausschüsse berufen. Dies bedeutet, dass dem Prüfungsausschuss Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören müssen. Ein Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Als Beauftragte der Arbeitgeberseite können Firmeninhaber selbst, Mitarbeiter:innen in geeigneter Position oder auch andere fachlich und persönlich geeignete Personen von der IHK berufen werden. Interessierte Arbeitnehmer:innen können sich auch an ihre Gewerkschaft wenden und von dieser als Vertreter der Arbeitnehmer vorgeschlagen werden. Lehrer:innen werden im Einvernehmen mit der jeweiligen Schulleitung berufen. Im Bereich der Fortbildungsprüfungen können sich Dozent:innen direkt an die IHK wenden.
Prüfer ermitteln und bewerten Prüfungsleistungen und entscheiden verbindlich über Prüfungsergebnisse. Der Prüfungsausschuss ist bei der Bewertung der Prüfungsleistung fachlich unabhängig und nur an Recht und Gesetz gebungen. Die Geschäftsführung ist ihm gegenüber nicht weisungsbefugt. Allein das fachliche Urteil des Prüfers/der Prüferin zählt.
Zu den Aufgaben einer Prüferin/eines Prüfers zählen im Einzelnenen:
- Entscheidung über die Prüfungszulassung in besonderen Fällen
- Prüfungsaufgaben – bei Bedarf – erstellen
- Prüfungsarbeiten korrigieren und begutachten
- Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
- Prüfungsgespräche führen
Warum lohnt sich die Arbeit als Prüferin/Prüfer?
Ohne ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer wäre es der IHK Mittleres Ruhrgebiet unmöglich, über 4.500 Prüfungen im Jahr durchzuführen. Die Prüfertätigkeit ist eine reizvolle Aufgabe, von der auch die Prüfer:innen selbst profitieren.
Denn Prüferinnen/Prüfer
- übernehmen gesellschaftliche Verantwortung,
- sammeln Erfahrungen, die für die Ausbildung im eigenen Unternehmen nützlich sind,
- erhalten gesellschaftliche Wertschätzung durch die Mitwirkung im Ehrenamt,
- bilden Netzwerke und ermöglichen Austauschmöglichkeiten mit anderen Ausbilder:innen,
- erhalten aktuelle Informationen zu allen Neuerungen im Berufsbild/Weiterbildungsprofil,
- sind eingebunden in die aktuelle Fachentwicklung,
- nehmen Einfluss auf Prüfungsabläufe und -inhalte,
- erhalten Informationen zum Prüfungsablauf und zu Prüfungskriterien,
- bilden ihre Fach-, Sozial- und Methodenkompetenz aus und
- stützen die betriebliche Ausbildung insgesamt – auch als Qualitätsmerkmal des Wirtschaftsstandorts.
Aber auch Unternehmen profitieren von der Prüfungstätigkeit ihrer Mitarbeiter:innen. Sie
- stärken die regionale Wirtschaft durch ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen,
- unterstützen die Selbstverwaltung der Wirtschaft, indem sie den Nachwuchs prüfen,
- ermöglichen die Einflussnahme auf die Gestaltung der Prüfungen durch die Unternehmen,
- erhalten kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe für die Prüfer:innen und
- sind die besseren und motivierteren Ausbilder:innen und Praktiker:innen.
Warum sollte ich meine Mitarbeiter:innen für die Arbeit in einem Prüfungsausschuss freistellen?
Zwar ist die Prüfungstätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit, doch ergeben sich aus einer Freistellung Ihrer Mitarbeiter:innen auch positive Aspekte für Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber. Ihre Ausbilder:innen sammeln zum Beispiel wertvolle Erfahrungen für die Ausbildung im eigenen Unternehmen. Sie kennen den Prüfungsablauf und Bewertungskriterien und gewinnen Einblicke in aktuelle Fachentwicklungen. Auch Sozial- und Methodenkompetenzen lassen sich durch das Ehrenamt ausbauen.
Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu handeln. Eigenschaften, die der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.
Mit der ehrenamtlichen Prüfungstätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.
Das Prüfen bietet Mitarbeitenden aber auch die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eigenverantwortlich zu handeln. Eigenschaften, die der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter und dem Unternehmen auch im Berufsalltag weiter helfen. Durch die Tätigkeit stehen sie im fachlichen und persönlichen Austausch mit Unternehmen aus der eigenen Branche.
Mit der ehrenamtlichen Prüfungstätigkeit stützen Sie die betriebliche Ausbildung insgesamt und ermöglichen so ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen. Die Alternative zum ehrenamtlichen Prüfungswesen wäre der Aufbau eines staatlichen Prüfungswesen oder spezieller Zertifizierungseinrichtungen. Beides müsste letztendlich von den ausbildenden Unternehmen bezahlt werden. Das wäre teurer und weniger praxisnah. Gleichzeitig wären Abschlüsse sehr schwer vergleichbar.
Was erhalten Prüferinnen und Prüfer für ihre Arbeit?
Da die Prüfungstätigkeit ein Ehrenamt ist, erhalten Prüferinnen und Prüfer eine Aufwandsentschädigung. Hierunter fallen zum Beispiel der Zeitaufwand für die Abnahme und Bewertung von Prüfungen sowie die Fahrtkosten zum Prüfungsort. Dadurch ist die IHK in der Lage, die Kosten für das Prüfungswesen im Interesse der Mitgliedsunternehmen niedrig zu halten.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfungstätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Prüfungstätigkeit frei.
Die meisten Unternehmen wissen um den Wert der Prüfungstätigkeit. Aus diesem Grund stellen sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die Prüfungstätigkeit frei.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26 a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro/840 Euro pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Nichtüberschreiten des Betrages empfehlen wir die Angabe in der Steuererklärung. Die Fahrtkosten sind gemäß § 3 Nr. 13 EStG in der jeweils gültigen Fassung steuerfrei.
Alle Informationen rund um das Thema ehrenamtliche Tätigkeit als Prüferin/Prüfer finden Sie in unserem Prüfer-Handout. Hier können Sie sich dieses Dokument herunterladen: Prüfer-Handout (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 279 KB)
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Wo finden Prüferinnen und Prüfer das IHK-Online-Portal?
Prüferinnen und Prüfer können sich im Online-Portal über ihre Prüfungstätigkeit informieren, Projektanträge bearbeiten, die Prüfungsentschädigung erfassen und sich online zu Prüfungsseminaren anmelden.
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Hinweis: Die Zugangsdaten erhalten Prüferinnen und Prüfer bei Ihrem IHK-Ansprechpartner für den jeweiligen Prüfungsausschuss.