Geprüfte/r Meister/in für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice
Geprüfte/r Meister/innen für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice sind für das Planen, Steuern und Überwachen der Betriebsabläufe zuständig. Die Funktions- und Einsatzfähigkeit von Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen sind wichtige Bestandteile ihres Aufgabengebietes. Sie sollen Störungen im Betriebsablauf erkennen und zu deren Beseitigung herbeiführen, hierbei sind wirtschaftlichte Faktoren, Termine und Ressourcen zu beachten. Weitere Inhalte sind die Beratung und Betreung von Kunden sowie das Fördern der Kundenzufriedenheit unter Anwendung eines angemessenen Reklamationsmanagements. Das Führen und Fördern von Mitarbeitern und die Wahrnehmung der Ausbildungsverantwortung runden das Profil der Weiterbildung ab.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Meister für Möbel-, Küchen und Umzugsservice“ beziehungsweise „Geprüfte Meisterin für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Teilprüfung „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf “Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- die abgelegte Teilprüfung „Grundlegende Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlich oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines “Geprüften Meisters für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice”/einer “Geprüften Meisterin für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice” haben.
(4) Abweichend von den in Abs. 1 und 2 Nr. 2 genannten Vorraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei:
- Tabellarischen Lebenslauf
- Nachweise über die abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweise über die Berufspraxis (Arbeitszeugnisse, detaillierte Tätigkeitsbeschreibungen des Arbeitsgebers in denen die Beschäftigungsart und -dauer aufgeführt ist.)
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig eingereichte Unterlagen berarbeitet werden können.
Anmeldung zur Prüfung
Nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und erfolgter Registrierung (den Registrierungscode erhalten Sie per Post) können Sie sich im Fortbildungs-Infocenter zur Prüfung anmelden.
Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.
Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.
Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.
Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.
Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.
Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.
Prüfungstermine
Nach Bedarf
Anmeldefrist Frühjahr: 31. Dezember
Anmeldefrist Herbst : 30. Juni
Anmeldefrist Herbst : 30. Juni
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt
Stufe 1 (GQ) 210,- €
Stufe 2 (HQ) 327,- €
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) (§ 10) der IHK Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).