Ausbildereignungsprüfung

Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Ausbildereignungsprüfung ist bundesweit die einzig anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse.

Prüfungsanforderungen

Schriftlicher Teil (in Papierform)
  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen
Praktischer Teil
Praktische Durchführung oder Präsentation einer Ausbildungssituation/Ausbildungseinheit einschl. anschließendem Fachgespräch.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt zur schriftlichen/praktischen Prüfung rechts unter “Weitere Informationen”.
Zur Zulassung zur Prüfung müssen Sie keine fachliche Qualifikation erfüllen.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 29 f. BBiG) fordert zusätzlich von jedem Ausbilder die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.

Prüfungstermine

Schriftlicher
Prüfungstermin
Zeitraum der
praktischen Prüfung
(ohne Gewähr)
Anmeldeschluss Bemerkung
05. November 2024 25. - 29. November 2024 27. September 2024 ausgebucht
03. Dezember 2024 16. - 20. Dezember 2024 01. November 2024 ausgebucht
04. Februar 2025 24. - 28. Februar 2025
03. März 2025
03. Januar 2025
11. März 2025 24. - 28. März 2025
31. März 2025
07. Februar 2025
01. April 2025 24. - 25. April 2025
28. - 30. April 2025
06. - 08. Mai 2025
28. Februar 2025
06. Mai 2025 21. - 23. Mai 2025
26. - 28. Mai 2025
04. April 2025
03. Juni 2025 23. -27. Juni2025
02. Juli 2025
02. Mai 2025

Der Anmeldeschluss gilt nur, sofern die maximale Teilnehmeranzahl noch nicht erreicht ist. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig an.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur zur Prüfung anmelden können, wenn Sie im Einzugsgebiet der IHK Mittleres Ruhrgebiet wohnen, arbeiten oder in Präsenz an einer Fortbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, müssen wir Ihre Anmeldung gemäß § 8 unserer Prüfungsordnung für Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen ablehnen.

Das Fobi-Infocenter bietet:
Alle Infos im Überblick
Ihre persönlichen Prüfungstermine, -orte und -räume sehen Sie spätestens 14 Tage vor den schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfungen. Somit sind Sie immer auf dem neuesten Stand.

Online-Anmeldung
Sie können sich bequem - ohne Formular - zu Ihrer Prüfung anmelden und bekommen auch gleich die Bestätigung per Mail.

Ihre Ansprechpartner
Es gibt viele Themen, die Sie während Ihrer Fortbildung beschäftigen werden. Im Fobi-Infocenter sehen Sie Ihre Ansprechpartner, die Ihnen bei Fragen zur Ihrer Prüfung weiterhelfen.

Prüfungsergebnisse online
Sie können Ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse online abrufen.

Prüfungsgebühren

Schriftlicher und praktischer Teil: 179,- €
Nur praktischer Teil: 125,- € (Nachweis Fachwirte-Prüfung)
Weitere Gebühren können Sie der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) § 10 der Industrie- und Handelskammer Mittleres Ruhrgebiet entnehmen.
Der Prüfungsteilnehmer bzw. die Prüfungsteilnehmerin sind grundsätzlich für die Zahlung der Prüfungsgebühr verantwortlich. Sofern die Gebühren von anderer Stelle übernommen werden, nutzen Sie die Gebührenübernahmeerklärung (siehe rechts unter “Weitere Informationen” zum Hochladen).