Internationale Fachkräfte gewinnen mit UBAconnect

Ihr neues kostenfreies IHK-Angebot:

Internationale Fachkräfte gewinnen mit UBAconnect

Der Fachkräftemangel bleibt in vielen Unternehmen ein Dauerthema. Abhilfe schaffen soll hier auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Die neuen Regelungen sind seit 2020 in Kraft. Sie ermöglichen Unternehmen mehr Handlungsräume bei der Fachkräftesicherung. Doch nicht jeder Betrieb kann oder will aktiv in die Auslandsrekrutierung einsteigen. Hier kommt UBAconnect ins Spiel. Das neue Angebot der IHK Mittleres Ruhrgebiet ist ein Weg für lokale Unternehmen, unverbindlich und kostenfrei internationale Fachkräfte kennenzulernen und für sich zu gewinnen.

Für wen ist UBAconnect gedacht?

Sie suchen beruflich Qualifizierte für Ihr Unternehmen? Sie können sich vorstellen, Fachkräfte mit teilanerkannten ausländischen Berufsabschlüssen auf dem Weg der Qualifizierung zu begleiten, bis zur vollen Anerkennung ihrer Qualifikationen? Dann sind Sie bei UBAconnect richtig. Alle Unternehmen, die Fachkräfte in IHK-Berufen benötigen, können sich hier online registrieren.

Was bedeutet eine Registrierung und was passiert danach?

Das Angebot UBAconnect ist kostenfrei und Ihre Registrierung in der Datenbank unverbindlich. Sie signalisieren damit der IHK, in welchen Berufen Sie grundsätzlich an internationalen Fachkräften interessiert wären. Wenn eine für Sie passende Fachkraft gefunden ist, werden Sie von der IHK kontaktiert. Sie erhalten einen Lebenslauf und Informationen zu den Deutschsprachkenntnissen.
Außerdem erfahren Sie, welche Art von Nachqualifizierung die Fachkraft in Ihrem Unternehmen noch erhalten müsste. Man spricht hier auch von der sogenannten „Anpassungsqualifizierung“. Es geht z. B. darum, fehlende praktische Erfahrungen nachzuholen. Häufig können diese „on the job“ im Betriebsalltag erworben werden. Manchmal sind auch theoretische Inhalte zu vermitteln, die zur dualen Berufsausbildung in Deutschland gehören, im Ausland aber nicht auf dem Lehrplan standen.
Bei Interesse haben Sie dann die Gelegenheit, diese Fachkraft kennenzulernen. Da sich die Person noch im Ausland befindet, eignet sich hierfür zum Beispiel ein virtuelles Bewerbungsgespräch. Weiter geht es danach nur, wenn es für Sie und die Fachkraft passt.

Was bedeutet „teilweise anerkannter Abschluss“? Wie hängt dies mit der Einreise der Fachkraft zusammen?

Die Besonderheit bei UBAconnect: Alle Fachkräfte, die Sie hier kennenlernen können, haben bereits das Verfahren der Berufsanerkennung hinter sich. Damit haben sie eine wesentliche Voraussetzung für eine Einreise nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz bereits erfüllt. Die ausländischen Berufsabschlüsse wurden dabei aber nicht als voll, sondern teilweise gleichwertig anerkannt. Deshalb können diese Fachkräfte nur dann ein Visum zur Einreise erhalten, wenn Sie einen Arbeitgeber vorweisen können, der sie bei der Anpassungsqualifizierung begleitet. Sollten Sie die Fachkraft bei sich beschäftigen wollen, müssen Sie sich also hierzu bereit erklären.

So profitieren Sie als Unternehmen

Zunächst nachqualifizieren, um perspektivisch neue Fachkräfte zu gewinnen – klingt umständlich? Sicherlich ist dieser Weg mit einer Portion Extra-Engagement verbunden. Doch er kann sich lohnen, vor allem wenn Sie Ihre Stellen auf dem heimischen Arbeitsmarkt schon länger nicht mehr besetzen können. Sie und auch die Fachkraft erhalten so die Möglichkeit, sich erst einmal zeitlich begrenzt gegenseitig kennenzulernen. Während der Qualifizierungszeit ist die Person oftmals bereits als Fachkraft bei Ihnen beschäftigt (abhängig vom individuellen Qualifizierungsbedarf) und packt auch als solche bereits mit an. Dabei können Sie Ihr neues Teammitglied passend für Ihre betrieblichen Aufgabenbereiche qualifizieren und die Basis für eine weitergehende Zusammenarbeit legen.
Die IHK beantwortet gerne Ihre Fragen und unterstützt Sie während des gesamten UBAconnect-Prozesses.