Prüfungsergebnisse online
Frühestens vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung stehen die vorläufigen Prüfungsergebnisse fest und können im IHK-Online-Portal von Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben abgerufen werden. Innerhalb des Zeitraumes zwischen Ablegen der schriftlichen Prüfung und Veröffentlichung müssen Sie sich bitte in Geduld üben, denn aus datenschutzgründen geben die Mitarbeiter der IHK keine telefonischen Auskünfte.
Die angezeigten Ergebnisse sind vorläufige Ergebnisse. Rechtskraft erlangen Sie erst durch Beschluss des jeweiligen Prüfungsausschusses am Ende der Prüfung.
Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen werden nicht veröffentlicht. Hierüber erhalten die Ausbildungsbetriebe eine schriftliche Teilnahmebescheinigung in zweifacher Ausfertigung.
Sollten keine Ergebnisse angezeigt werden, liegen Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.
Auszubildende
Auszubildende mit einem eigenen Online-Account finden ihre Ergebnisse frühestens vier Wochen nach der Prüfung im Online-Portal.
Sollten Sie die Zugangsdaten nicht mehr haben finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 611 KB) eine Anleitung zur Passwort-Wiederherstellung.
Sollten Sie die Zugangsdaten nicht mehr haben finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 611 KB) eine Anleitung zur Passwort-Wiederherstellung.
Externe Prüflinge
Externe Prüflinge ohne eigenen Online-Account finden ihre Ergebnisse frühestens vier Wochen nach der Prüfung hier.
Sie können sich dort mit der Azubi-Identnummer und der Prüflingsnummer anmelden (diese stehen auf der Einladung).
Sie können sich dort mit der Azubi-Identnummer und der Prüflingsnummer anmelden (diese stehen auf der Einladung).
Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsbetriebe können die Prüfungsergebnisse ihrer Auszubildenden nach Abschluss der gesamten Prüfung über den Menüpunkt „Prüfungen“ bis zu vierzehn Tage nach dem letzten Prüfungstermin über das Online-Portal abrufen.
Ist die Prüfung bestanden?
Jeder Ausbildungsberuf hat eine eigene Bestehensregelung. Diese finden Sie auch im Online-Portal bei den Ergebnissen. Wenn Ergebnisse unter 50 Punkten liegen, legt die jeweilig anzuwendende Ausbildungsordnung fest, ob die Prüfung dennoch bestanden ist oder nicht. Je nach Ausbildungsordnung ist oft noch eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich, um mangelhafte Ergebnisse zu verbessern. Die Entscheidung hierüber obliegt dem jeweiligen Prüfungsausschuss.
Kann ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen?
Aus den Ergebnissen ist nicht direkt ablesbar, ob der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss. Für diese Entscheidung ist die Berücksichtigung der Gewichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie der Bestehensregelungen erforderlich. Diese unterscheiden sich von Beruf zu Beruf. Prüfungsteilnehmer, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfungen den Ausschlag geben kann, werden schriftlich durch die IHK Mittleres Ruhrgebiet eingeladen.