IHK-Prüfung aktuell - Was tun bei Krankheit oder Quarantäne?
Sollten Sie an Ihrem Prüfungstermin aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen können, reichen Sie uns bitte umgehend ein ärztliches Attest ein. Auf diesem muss Ihr Arzt angeben, dass Sie an dem betreffenden Prüfungstag prüfungsunfähig sind. Eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht aus.
Sollte das Gesundheitsamt bei Ihnen eine häusliche Quarantäne verordnet haben, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Reichen Sie uns in diesem Fall die Anordnung des Gesundheitsamtes ein. Sollte die Quarantäne bei Ihnen nur telefonisch durch das Gesundheitsamt angeordnet worden sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Er kann Ihnen in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
In beiden Fällen sind Sie dann mit wichtigem Grund von der Prüfung zurückgetreten und werden automatisch für die nächste Prüfung eingeplant.
Sollte das Gesundheitsamt bei Ihnen eine häusliche Quarantäne verordnet haben, dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen. Reichen Sie uns in diesem Fall die Anordnung des Gesundheitsamtes ein. Sollte die Quarantäne bei Ihnen nur telefonisch durch das Gesundheitsamt angeordnet worden sein, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt. Er kann Ihnen in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.
In beiden Fällen sind Sie dann mit wichtigem Grund von der Prüfung zurückgetreten und werden automatisch für die nächste Prüfung eingeplant.
Wichtig ist: Informieren Sie uns und senden Sie uns den Nachweis umgehend zu, gern per E-Mail. Ohne einen entsprechenden Nachweis wird Ihre Prüfungsleistung als ungenügend bewertet.
Bitte bedenken Sie, dass der Prüfungsausschuss bzw. die Aufsicht Sie bei offensichtlichen Krankheitssymptomen von der Prüfung ausschließen wird. Auch wenn es sich nur um einen leichten Schnupfen handeln sollte, gehen Sie bitte direkt zu Ihrem Arzt.
Welche IHK ist für mich zuständig?
Sollten Sie nicht sicher sein welche IHK für Sie zuständig ist, nutzen Sie den IHK-Finder.