Zugelassene Hilfsmittel für Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen
Bei der Festlegung der Hilfsmittel wird zwischen den einzelnen Berufen und Prüfungsbereichen unterschieden. Mit Ihrer Einladung erhalten Sie Hinweise auf die erlaubten Hilfsmittel und wann Sie diese verwenden dürfen. In den schriftlichen Aufgabenstellungen können Sie am Tag der Prüfung ebenfalls nachlesen, welche Hilfsmittel gerade erlaubt sind.
Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:
Ausbildungsberuf
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Hilfsmittel
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Alle Ausbildungsberufe
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Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil
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Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
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Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
(ÄVO 2014) |
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
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Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
1. Kenntnisprüfung
Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen Abschlussprüfung zugelassen:
Ausbildungsberuf
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Prüfungsbereich
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Zugelassene Hilfsmittel
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Alle Ausbildungsberufe
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Alle Prüfungsbereiche
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Gestalter für visuelles Marketing/
Gestalterin für visuelles Marketing |
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Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
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Kaufmann/Kauffrau für
Versicherung und Finanzen (ÄVO 2014) |
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Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
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Kaufmann/Kauffrau im Groß-
und Außenhandel (AO 2006) (FR Außenhandel) |
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Kaufmann/Kauffrau für Groß-
und Außenhandelsmanagement (AO 2020) (FR Außenhandel) |
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2. Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel zugelassen:
Ausbildungsberuf
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Prüfungsbereich
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Zugelassenes Hilfsmittel
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Nicht zugelassen
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Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
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3. Servicefahrer/Servicefahrerin
Ausbildungsberuf
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Fach
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Zugelassene Hilfsmittel
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Servicefahrer/Servicefahrerin
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4. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürokommunikation
Ausbildungsberuf
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Prüfungsbereich
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Zugelassenes Hilfsmittel
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Nicht zugelassen
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Fachpraktiker/
Fachpraktikerin für Bürokommunikation |
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In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen!
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Neben den unter 1. bis 4. aufgeführten Hilfsmitteln sind keine weiteren zugelassen.
Hinweis: Die Einladung, Ihren Personalausweis, einen Kugelschreiber und einen Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit) sollten Sie bei jeder schriftlichen Prüfung dabei haben.