Zugelassene Hilfsmittel für Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen

Bei der Festlegung der Hilfsmittel wird zwischen den einzelnen Berufen und Prüfungsbereichen unterschieden. Mit Ihrer Einladung erhalten Sie Hinweise auf die erlaubten Hilfsmittel und wann Sie diese verwenden dürfen. In den schriftlichen Aufgabenstellungen können Sie am Tag der Prüfung ebenfalls nachlesen, welche Hilfsmittel gerade erlaubt sind.
Nachfolgend aufgeführte Hilfsmittel sind in der schriftlichen Zwischenprüfung zugelassen:
Ausbildungsberuf
Hilfsmittel
Alle Ausbildungsberufe
  • Taschenrechner
    (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
Gestalter/Gestalterin für visuelles Marketing / ungebundener Prüfungsteil
  • Maximalliste:
    • Bleistift Stärke 2 H, H oder HB
    • Farbstifte
    • Spitzer
    • Radiergummi
    • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
    • Geodreieck, mindestens 30 cm
    • Lineal, mindestens 30 cm
    • Kugelschreiber
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,1
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,3
    • Fineliner oder Tuschezeichner 0,5
    • Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
    • Klebestift
    • Zirkel
Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
(ÄVO 2014)
  • Unkommentiertes Bedingungswerk
    Proximus 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Gesetzessammlung
  • Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
Neben den hier aufgeführten sind keine weiteren Hilfsmittel in der Zwischenprüfung zugelassen.
1. Kenntnisprüfung
Ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel sind zur Kenntnisprüfung in der schriftlichen Abschlussprüfung zugelassen:
Ausbildungsberuf
Prüfungsbereich
Zugelassene Hilfsmittel
Alle Ausbildungsberufe
Alle Prüfungsbereiche
  • Taschenrechner
    (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)
Gestalter für visuelles Marketing/
Gestalterin für visuelles Marketing
  • Visuelle Verkaufsförderung
  • Materialliste für die Abschlussprüfung im Sommer 2023
    Zur o. g. Prüfung sind mitzubringen:
    • Bleistift, Stärke 2 H, H oder HB
    • Farbstifte
    • Spitzer
    • Radiergummi
    • Rechtwinkliges, ungleichschenkliges Dreieck mit Maßeinteilung
    • Geodreieck, mindestens 30 cm
    • Lineal, mind. 30 cm
    • Kugelschreiber
    • Fineliner 0,1
    • Fineliner 0,5
    • Schere oder Schneidemesser mit Schneideunterlage
    • Montagekleber (z.B. Fixogum)
    • Zirkel
    • Universaladapter für den Zirkel
Eine Zeichenplatte kann verwendet werden.
Kaufmann/Kauffrau für
Versicherung und Finanzen (ÄVO 2014)
  • Versicherungswirtschaft sowie Schaden- und Leistungsbearbeitung bzw. Anlage in Finanzprodukte
  • Unkommentiertes Bedingungswerk PROXIMUS 4 des BWV (notwendiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Gesetzessammlung (zulässiges Hilfsmittel)
  • Unkommentierte Textausgaben einzelner Gesetze und Verordnungen (zulässiges Hilfsmittel)
Hinweis: Es sind lediglich Unterstreichungen bzw. farbige Markierungen und Nummerverweise gestattet.
Kaufmann/Kauffrau im Groß-
und Außenhandel (AO 2006)
(FR Außenhandel)
  • Außenhandelsgeschäfte
  • Unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in der gewählten Fremdsprache
Kaufmann/Kauffrau für Groß-
und Außenhandelsmanagement (AO 2020)
(FR Außenhandel)
  • Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
  • Unkommentiertes, zweisprachiges Wörterbuch in der gewählten Fremdsprache
2. Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
Für Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung sind ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel zugelassen:
Ausbildungsberuf
Prüfungsbereich
Zugelassenes Hilfsmittel
Nicht zugelassen
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement
  • Informationstechnisches Büromanagement
  • Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
  • Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung“) in gedruckter Form
  • Taschenrechner
3. Servicefahrer/Servicefahrerin
Ausbildungsberuf
Fach
Zugelassene Hilfsmittel
Servicefahrer/Servicefahrerin
  • Beförderungsprozess
  • Bleistift
  • Radiergummi
  • Lineal bzw. Geo-Dreieck
4. Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürokommunikation
Ausbildungsberuf
Prüfungsbereich
Zugelassenes Hilfsmittel
Nicht zugelassen
Fachpraktiker/
Fachpraktikerin für
Bürokommunikation
  • Informations-
    verarbeitung
  • Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
  • Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung“) in gedruckter Form
    oder
    Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2011 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“) in gedruckter Form
  • Taschenrechner
In den anderen Prüfungsbereichen ist der übliche „Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit mit Dritten)“ zugelassen!
Neben den unter 1. bis 4. aufgeführten Hilfsmitteln sind keine weiteren zugelassen.
Hinweis: Die Einladung, Ihren Personalausweis, einen Kugelschreiber und einen Taschenrechner (nicht programmiert, netzunabhängig und ohne Kommunikationsmöglichkeit) sollten Sie bei jeder schriftlichen Prüfung dabei haben.