Für einen Berufsabschluss ist es nie zu spät!
Was ist eine Externenprüfung?
Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Wer kann an einer Externen-Prüfung teilnehmen?
An einer IHK-Abschlussprüfung kann man unter bestimmten Umständen teilnehmen, obwohl man keine Berufsausbildung gemacht hat.
Diese sogenannte ´Externenprüfung´ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2.
Diese sogenannte ´Externenprüfung´ regelt das Berufsbildungsgesetz in § 45 Abs. 2.
Die externe Prüfungsteilnahme wird bei der IHK beantragt, in deren Bezirk der Prüfungsinteressent wohnt. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet ist deshalb Ansprechpartnerin für Interessenten, die in den Städten Bochum, Hattingen, Herne und Witten wohnen.
Andere IHKs können im IHK-Finder nachgesehen werden: https://www.ihk.de/#ihk-finder
Andere IHKs können im IHK-Finder nachgesehen werden: https://www.ihk.de/#ihk-finder
Berufserfahrung ist Voraussetzung
Voraussetzung für eine Zulassung zur Externenprüfung sind Erfahrungen in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Welche Inhalte einen Ausbildungsberuf ausmachen, legt die Ausbildungsordnung fest: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php
Personen, die die externe Prüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das viereinhalb Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeiten die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben.
Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, ist dennoch eine Prüfungszulassung denkbar, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch entsprechende Zertifikate belegen,wenn Sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben. Ob Sie mit Aussicht auf Erfolg zur Abschlussprüfung zugelassen werden können, untersucht Ihre IHK.
Ihre nächsten Schritte:
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dazu nutzen Sie das unten bereitgestellte Antragsformular. Reichen Sie es ausgefüllt bei Ihrer IHK ein - am besten über eine:n der nebenstehend genannten Ansprechpartner:innen.
Folgende Unterlagen - soweit vorhanden - legen Sie dem Antrag bitte bei:
- eine tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang (siehe Anlage zum Antrag)
- das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
- Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise/Arbeitszeugnisse, auf denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen (Arbeitsplatzbeschreibungen)
- Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-) Ausbildung
- Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
- Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
- weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen
- Gewerbeanmeldungen
Bitte beachten Sie:
- Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien.
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, reichen Sie bitte zusammen mit einer deutschen Übersetzung ein.
- Falls Sie die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beibringen können, teilen Sie das umgehend Ihrem Ansprechpartner/Ihrer Ansprechpartnerin mit, damit entschieden werden kann, ob andere Nachweisformen möglich sind.
Die Teilnahme an der externen IHK-Prüfung ist gebührenpflichtig, die Gebühr richtet sich nach dem jeweils aktuellen Gebührentarif (im Download). Für die Antragsbearbeitung fallen 79,00 € an, die Prüfungsgebühr ist nach Aufwand der Prüfung unterschiedlich hoch.
Vorbereitung auf die Prüfung
Wie bei jeder Prüfung ist die gezielte Prüfungsvorbereitung der beste Weg, um erfolgreich abzuschließen. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen. Sie können sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei Ihrem Ansprechpartner/Ihrer Ansprechpartnerin über konkrete Angebote und Hilfen zu informieren.
Mögliche Alternative: Höhere Berufsbildung
Für Menschen, die schon einen Ausbildungsabschluss haben, im Laufe ihres Werdegangs aber den Beruf oder die Branche gewechselt haben, ist die Teilnahme an einer externen Ausbildungsprüfung nicht immer der sinnvollste Weg der beruflichen Weiterentwicklung oder des Wiedereinstiegs: Die Zulassung zu Prüfungen der höheren Berufsbildung ist oft möglich. Und ein Abschluss als Fachwirt/-in oder Meister/-in ist am Arbeitsmarkt noch stärker gefragt, als ein Ausbildungsabschluss: FAQs Höhere Berufsbildung