Antrag auf Zweitschrift

Was ist eine Zweitschrift?

Wenn die Abschlussprüfung oder eine Fortbildungsprüfung vor einem Ausschuss unserer IHK abgelegt wurde, kann dort eine Kopie des Zeugnisses, also eine Zweitschrift beantragt werden.

Welche Gebühr ist für die Ausfertigung zu entrichten?

Für die Ausstellung der Zweitschrift ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR zu entrichten. Diese richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK Mittleres Ruhrgebiet in ihrer jeweils aktuellen Version.

Wie beantrage ich eine Zweitschrift?

Das hier zum Download hinterlegte Dokument Zweitschrift Ausbildungszeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB) oder Zweitschrift Fortbildungszeugnis (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 402 KB) muss vollständig ausgefüllt an mich zurückgeschickt werden.

Wie erfolgt die Bearbeitung?

Ihr Antrag wird auf Zuständigkeit und Wahrung der Aufbewahrungsfrist geprüft:
Wurde die Abschlussprüfung oder Fortbildungsprüfung vor einem Ausschuss der IHK unseres Kammerbezirks abgelegt?
Wurde die Prüfung innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelegt?
Die Frist beträgt 15 Jahre und ist in § 31 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen geregelt.
Danach wird ein Gebührenbescheid erlassen und Ihnen zugesandt.
Nach Entrichtung der Gebühr und Eingang auf unserem Geschäftskonto erfolgt dann die Ausfertigung und der Versand der Zweitschrift an Sie per Post.