Taxonomie

Die Taxonomie ist ein Instrument der Europäischen Union, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bewerten zu können – und so den Weg zur klimaneutralen Wirtschaft zu ebnen. Sie sieht einen einheitlichen, europaweiten Klassifizierungsrahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten vor.
Die Taxonomieverordnung definiert dazu sechs Umweltziele. Als “nachhaltig” im Sinne der EU-Taxonomie gelten wirtschaftliche Tätigkeiten, die zu mindestens einem dieser sechs Umweltziele erheblich beitragen, ohne dabei einem anderen Ziel signifikant zu schaden. 
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen


Was ist das?

Konkret geht es um sehr präzise und anspruchsvolle Kriterien, anhand derer bewertet werden soll, ob ein Unternehmen mit seinen Produkten zum Klima- und Umweltschutz beiträgt oder eben nicht. Sie soll so Investitionen in Nachhaltigkeit erhöhen, Sicherheit für Investoren schaffen, Privatanleger vor Greenwashing schützen, Unternehmen helfen, klimafreundlicher zu werden, Marktfragmentierung abmildern und dazu beitragen, Investitionen dorthin zu verlagern, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Die Taxonomie definiert anhand von sehr kleinteilig ausformulierten Kriterien, inwieweit ein Unternehmen mit seinen Produkten und Dienstleistungen zu den insgesamt sechs von der EU benannten Klimaschutzzielen beiträgt und wie die Aktivitäten unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zu bewerten sind. Vorläufig sind zwei Ziele ausformuliert: CO2-Minderung und Anpassung an den Klimawandel.

Was bedeutet das?

Für die oben genannten ersten beiden Ziele "CO2-Minderung" und "Anpassung an den Klimawandel" gelten bereits seit dem 1. Januar 2022 neue Berichtspflichten für die Unternehmen: Sie müssen Reports über ihre "Corporate Social Responsibility" (LINK) erstellen, um ihre gesellschaftliche Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften nachzuweisen.
Die vier weiteren Ziele lauten:
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung
  • Nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen sowie
  • Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Diese Ziele werden derzeit ebenfalls von der "Platform on Sustainable Finance" (https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/overview-sustainable-finance/platform-sustainable-finance_de ) definiert, einem Expertengremium der EU. Erste – ebenfalls sehr umfangreiche – Veröffentlichungen wurden im vergangenen April vorgelegt (https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/overview-sustainable-finance/platform-sustainable-finance_de#activities). Bis Ende 2022 will die Kommission auch diese Ziele verabschieden.

Betrifft das mein Unternehmen?

Erste Anwendungspflichten greifen bereits und betreffen sowohl die Finanz- als auch die Realwirtschaft.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen die Richtlinie grundsätzlich ab Geschäftsjahr 2023 anwenden, kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen ab Geschäftsjahr 2026. Standards für die Informationen, die KMUs vorlegen müssen, sollen bis zum 31. Oktober 2023 vorgelegt werden.
ALS ZITAT Wichtig: Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt berichtspflichtig ist, könnten Kreditgeber (Banken), Lieferanten oder Kunden einen Nachhaltigkeitsbericht von Ihnen einfordern, um ihren eigenen Berichtspflichten nachzukommen.
Zudem sollte eine Verbesserung Ihrer Bilanz hin zu einer stärkeren Klimaneutralität in den Fokus rücken, denn perspektivisch ist zu erwarten, dass sie den Zugang zu Finanzierungen und Konditionen bestimmen wird. Schließlich ist das erklärte Ziel der Taxonomie nicht nur, Transparenz zu schaffen, sondern auch, Kapital in als nachhaltig definierte Wirtschaftsbereiche umzulenken.
Die Taxonomie könnte auch für Förderungen gelten
Zudem zeichnet sich ab, dass die Taxonomie-Kriterien nicht wie ursprünglich geplant nur für den Finanzmarkt als Richtschur gelten werden, sondern unter anderem auch bei staatlichen Förderregeln zur Anwendung kommen und somit über eine Förderfähigkeit mitentscheiden.

Und wie funktioniert das?

Aktuell sollen "Super"-Standards im Sinne von universellen Berichtsstandards (Corporate Sustainability Reporting Directive, LINK) erarbeitet werden, mit denen klare Vorgaben darüber gemacht werden sollen, was und in welcher Form zu berichten ist.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen demnach nicht nur Informationen zu Umweltfragen, sondern auch zu sozialen Angelegenheiten und die Behandlung von Mitarbeitern, zur Achtung der Menschenrechte, zu Korruptions- und Bestechungsbekämpfung und Vielfalt in den Unternehmensvorständen (in Bezug auf Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund) liefern. Branchenspezifische Standards sollen ebenfalls bis Ende Oktober 2023 ausgearbeitet werden.