INQA Coaching
Neues Beratungsförderprogramm INQA-Coaching für KMU: INQA-Coaching unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. Bis zu 80 % der Beratungskosten können übernommen werden.
Was ist INQA-Coaching?
Schneller, weiter, digitaler: Als Unternehmen spüren Sie, wie sich die Arbeitsrealität rasant verändert. Hier greift Ihnen INQA-Coaching unter die Arme. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, passgenaue Lösungen für die personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungsbedarfe im Zusammenhang mit der digitalen Transformation zu finden. So hilft INQA-Coaching Ihnen, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse reagieren zu können. Das stärkt die Resilienz Ihres Unternehmens, hält es wettbewerbsfähig und sichert Fachkräfte. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können übernommen werden.
INQA-Coaching wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Förderzeitraum: 2023–2027.
Wer kann INQA-Coaching nutzen?
Prüfen Sie die folgende Checkliste, um zu sehen, ob Ihr Unternehmen förderfähig ist:
- Unternehmensform: Ihr Unternehmen ist rechtlich selbstständig, gehört den freien Berufen an oder ist gemeinnützig.
- Sitz und Arbeitsstätte: Beide liegen in Deutschland (im Bundesland der INQA-Beratungsstelle oder in einem angrenzenden Bundesland).
- Beschäftigtenzahl: Ihr Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigte*n sozialversicherungspflichtige*n Beschäftigte*n (im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung sowie während des INQA-Coachings) sowie insgesamt weniger als 250 Beschäftigte (gemessen in Jahresarbeitseinheiten).
- Umsatz: Ihr Unternehmen hat einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro.
- Gründungsjahr: Ihr Unternehmen besteht seit mindestens 2 Jahren am Markt oder bei Änderung der Rechtsform liegt die Gründung mehr als 5 Jahre zurück (bei Scheckvergabe).
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der offiziellen Seite des BMAS und der G.I.B.NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH
Anträge auf INQA-Coaching in Nordrhein-Westfalen sind nur über die G.I.B.NRW Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH in Bottrop als zentrale Anlaufstelle zu stellen.