Härtefallhilfe für Heizöl, Pellets und Flüssiggas für kleine und mittlere Unternehmen

Ab sofort können KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler:innen und landwirtschaftliche Betriebe auch für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets und Co. einen Zuschuss aus dem Landesprogramm „KMU-Härtefallhilfe Energie“ beantragen. Die Zuschüsse werden gewährt, wenn sich die Energiebezugskosten bis zum Jahr 2022 mehr als verdoppelt haben. Ziel der Förderung ist es, Betriebsaufgaben oder Arbeitsplatzverluste bei stark betroffenen Unternehmen zu vermeiden.

Die Beantragung und Bewilligung der Förderung erfolgt ebenfalls digital über die NRW.BANK als Förderbank des Landes. Weitere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie hier. Auf der Internetseite des NRW-Wirtschaftsministeriums (hier) finden Sie zudem häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ). Die Ausgestaltung der Härtefallförderung lehnt sich eng an die Förderung privater Haushalte des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen an.