CBAM: EU-Leitlinien und Übergangsregister nun auch in deutscher Übersetzung vorgelegt

Die maßgeblichen Informationen zum CBAM gibt die Europäische Kommission in Form von Leitliniendokumenten (Guidance Documents) heraus. Das „Guidance Document on CBAM Implementation for Importers of Goods into the EU“ hat die Kommission nun auch in deutscher Übersetzung vorgelegt: „Leitfaden zur Umsetzung des CBAM für Einführer von Waren in die EU“. Sie finden das Guidance Dokument hier.
Im Übergangsregister kann die bevorzugte Sprachversion unter „Preferences“ eingestellt werden. Weitere Information gibt es auf der Webseite der DEHSt (DEHSt - Übergangsregister und CBAM-Portal für Unternehmer)