Eine drohende Insolvenz oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens allein ist noch kein wichtiger Grund für eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses.
Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, wenden Sie sich bei Fragen zur Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses an den Insolvenzverwalter.
Auszubildende sollten sich umgehend an ihre zuständige Agentur für Arbeit und/oder an den bestellten Insolvenzverwalter wenden.
Wenn das Ausbildungsverhältnis nicht fortgeführt wird, unterstützt Sie unsere Handelskammer bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz mit der
Lehrstellenbörse. Hier können Sie Angebote auswählen und auch ein Lehrstellengesuch einstellen.
Es besteht bundesweit die Möglichkeit, die Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben finanziell zu fördern. Die Entscheidung, ob Betriebe bei Aufnahme von Auszubildenden aus insolventen Betrieben finanziell mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden, liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen und ist keine Pflichtleistung.
Die allgegenwärtige Corona-Pandemie stellt Unternehmer und Azubis gleichermaßen vor Herausforderungen. Gehen Betriebe insolvent, können Auszubildende ihre Ausbildung nicht beenden. Die neuen Funktionen der IHK-Lehrstellenbörse setzen genau an diesem Punkt an:
Unter “Azubi-Übernahme” können Jugendliche den Ausbildungsplatzverlust melden. Die Betriebe können in Ihrem Angebot ein Häckchen bei “das Angebot richtet sich auch an Azubis, die ihre Ausbildung nicht beenden konnten, zum Beispiel aus insolventen Betrieben” setzen. Wir bringen dann Auszubildende und Unternehmen zusammen.
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