Grundsätzlich sollen Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten, weil dadurch die notwendige regelmäßige Begleitung durch den Ausbilder sehr eingeschränkt wird. Aufgrund der derzeitigen Umstände ist es jedoch vertretbar, ausnahmsweise Homeoffice auch für Auszubildende zuzulassen, insbesondere dann, wenn der Ausbilder die Arbeitsergebnisse z. B. per E-Mail kontrollieren kann.