HINWEIS: Eine Förderung von Ausbildungsbetrieben erfolgt ausschließlich durch die Agentur für Arbeit oder durch die Stadt Hamburg. Eine Übersicht finden Sie nachfolgend.
1. Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche
Empfänger: Ausbildungsbetriebe
Zuschuss: Monatlich 150 Euro sowie eine einmalige Prämie von 750 Euro bei erfolgreichem Ausbildungsabschluss in der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit.
Zu beachten: Ausbildungsvertrag und Antrag müssen gemeinsam bei unserer Handelskammer eingereicht werden!
Förderung Betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte der Stadt Hamburg
Richtet sich an Unternehmen die sog. „benachteiligte Jugendliche“ (darunter ggf. auch Geflüchtete) in Ausbildung nehmen möchten.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt für jedes Ausbildungsverhältnis 150 Euro je Ausbildungsmonat. Die Prämie für den erfolgreichen Abschluss beträgt 750 Euro (innerhalb der zu Beginn der Ausbildung vereinbarten Zeit). Soweit dem Betrieb die Ausbildungsvergütung auf Grund eines Tarifvertrages erstattet wird, bleiben die entsprechenden Ausbildungsmonate unberücksichtigt.
Voraussetzungen sind u.a.: Auszubildender hat keinen Schulabschluss oder Note 4 und schlechter in den Hauptfächern des ESA-Abschlusses (erster allgemeinbildender Schulabschluss), ggf. unzureichende Deutschkenntnisse.
Weitere Informationen zu Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website der Stadt Hamburg
https://www.hamburg.de/berufliche-bildung/9668688/finanzielle-foerderung-benachteiligte-jugendliche/
Zuschuss für auswärtige Beschulung durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
Empfänger: Ausbildungsbetrieb
Für Verpflegung und Unterbringung während des Blockunterrichts in Berufsschulen, die mindestens 200 km vom Wohnort des Auszubildenden entfernt liegen. Informationen zu Voraussetzungen und Antragsunterlagen unter
https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsausbildung/berufsschule/splitterberufe/.
2. Förderung von Ausbildungsverbünden
Empfänger: Ausbildungsbetrieb im Verbund, der selbst für den betreffenden Beruf nicht ausbildungsberechtigt ist (kleine und mittlere Betriebe).
Zuschuss: Monatlich 150 Euro pro Ausbildungsverhältnis;
dem Verbundkoordinator wird im Rahmen der Projektförderung ein Zuschuss gewährt. Dieser beträgt maximal 750 Euro und wird schrittweise pro Ausbildungsverhältnis ausgezahlt.
Zu beachten:
Förderfähig sind nur verbundspezifische Mehrkosten (z. B. Sach- und Verwaltungsaufgaben);
3. Zuschuss für auswärtige Beschulung
Zuständig: Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB)
Telefon: 040/428 63-2255
Internet:
www.hibb.hamburg.de
Empfänger: Ausbildungsbetrieb
Beträge: Einmalige Fahrtkostenerstattung, die nach dem ersten und dem zweiten Blockunterricht erfolgt. Für Übernachtung und Verpflegung wird eine tägliche Pauschale von 9,20 Euro gezahlt.
Zu beachten: Die Entfernung muss mindestens 200 km betragen.
4. Förderung betrieblicher Investitionen (z. B. auch für Ausbildungsplätze)
Zuständig: KfW Mittelstandsbank Frankfurt/M - Berlin - Bonn,
Programm: "Kapital für Arbeit und Investitionen"
Info-Center Tel.: 0180 - 1 24 11 24
Internet:
www.kfw-mittelstandsbank.de
Empfänger: Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darlehen: maximal 4 Mio Euro pro Vorhaben eines Antragstellers; Festzins gemäß Kapitalmarkt, Zeitrahmen für Zins und Tilgung: zehn Jahre, bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre möglich. Geldgeber: KfW
Antragsprüfung: vor Beginn der Investition durch Hausbank anhand von vier von der KfW vorgegebenen Bonitätskategorien.
Zu beachten: Angaben im Antrag zum Beschäftigungseffekt sind unbedingt erforderlich für eine Kreditzusage. Entscheidend ist also die Schaffung oder Sicherung betrieblicher Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze.