Vor einem Wechsel des Betriebes sollte jeder Azubi sich selber fragen, was er tun kann, damit er sich im Unternehmen wieder wohlfühlt. Einen neuen Betrieb zu haben heißt nicht automatisch, dass es einem dann in der Ausbildung auch wieder besser geht.
Wenn die zwischenmenschlichen Beziehungen jedoch ziemlich belastend sind und kaum noch ein Kompromiss gefunden werden kann, ist ein Wechsel des Betriebes doch sehr ratsam. Grundsätzlich bietet die Handelskammer jedem Azubi ein moderiertes Konfliktgespräch im Unternehmen an, wenn der Azubi das wünscht und auch weiterhin an seinem Betrieb festhalten möchte.
Anderenfalls steht es jedem frei, sich einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen.
Möglichkeiten:
Sobald ein neuer Betrieb gefunden und du eine mündliche Zusage erhalten hast, musst du deinen jetzigen Ausbildungsbetrieb um Aufhebung deines Ausbildungsvertrages bitten. Einen Aufhebungsvertrag findet man auf unterschiedlichen Portalen auch im Internet. Sollte es hier Schwierigkeiten geben, stehen dir die Ausbildungsberater mit Rat und Tat zur Seite.
Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb wird ein neuer Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der auch wieder eine neue Probezeit enthält. Auf die Anrechnung deiner bereits absolvierten Ausbildungszeit hast du jedoch keinen Rechtsanspruch. In der Regel wird das von neuen Unternehmen aber anerkannt.
Der jetzige Ausbildungsbetrieb muss dich in der Berufsschule ab- und der neue Betrieb dich dort auch wieder anmelden. Somit weiß die Berufsschule dann auch um den Betriebswechsel.
Damit die Handelskammer deinen neuen Ausbildungsvertrag in das Verzeichnis eintragen kann, brauchen wir eine Kopie des Aufhebungsvertrages und natürlich auch den neuen Ausbildungsvertrag.