Absolventen von Ausbildungsabschlussprüfungen erhalten automatisch und gebührenfrei eine Übersetzung ihrer Zeugnisse in die englische und französische Sprache.
Zeugnisse die vor dem 1. April 2005 ausgestellt wurden, können in anderen Sprachen nur durch einen Übersetzer ausgestellt werden. Die Kosten für den Übersetzer müssen selbst getragen werden.
Absolventen von Fortbildungsprüfungen (Fachwirte, Meister oder Ähnliches), die ihre Prüfung nach dem 1. April 2005 vor unserer Handelskammer abgelegt haben, erhalten auf Antrag eine Übersetzung ihrer Zeugnisse in die englische und/oder französische Sprache. Für Übersetzungen von Fortbildungszeugnissen erheben wir je nach Aufwand eine Gebühr in Höhe von derzeit 50 bis 100 Euro. Übersetzungen in andere Sprachen sind bei unserer Handelskammer nicht erhältlich, können jedoch vom Prüfungsabsolventen auf eigene Veranlassung und Kosten bei einem Übersetzungsbüro in Auftrag gegeben werden.