Für gemischt-gewerblichen Firmen erfolgt auf Antrag eine Aufteilung des Beitrags zwischen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt und der Handwerkskammer.
Sie können einen Antrag auf vorläufige Beitragsbefreiung stellen, wenn der zu erwartende Gewerbeertrag/hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb die Freistellungsgrenze von 5.200 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Sofern sich die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft auf die Komplementärfunktion einer ebenfalls der IHK Darmstadt zugehörigen Personenhandelsgesellschaft beschränkt, ist eine Ermäßigung des Grundbeitrags möglich.