Am 1. Januar 2024 treten neue gesetzliche Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) werden teilweise neue Regeln für die GbR eingeführt, die Gründer schon jetzt auf dem Schirm haben sollten. Aber auch geltendes Recht, das durch Rechtsfortbildung entstanden ist, wird in den Gesetzestext des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) übernommen.