Bei der "normalen" Abwicklung eines Kaufvertrages ist der Verkäufer auf Grund des Vertrages verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Vertragsparteien können aber auch einen so genannten Eigentumsvorbehalt vereinbaren. Erfahren Sie hier, was dabei zu beachten ist und was im Streitfall zu tun ist.