Das Gesetz zur Ordnung des Handwerks bestimmt, welche Gewerbe ein zulassungspflichtiges Handwerk, ein zulassungsfreies Handwerk und ein handwerksähnliches Gewerbe darstellen. Um zu klären, ob ein Handwerk / handwerksähnliches Gewerbe vorliegt, muss die konkret ausgeübte Tätigkeit betrachtet werden. Dieser Klärungsvorgang wird als Handwerksabgrenzung bezeichnet. Dazu gehört auch die Klärung, ob gegebenenfalls kein Handwerksbetrieb vorliegt, sondern ein Industriebetrieb, und damit eine Mitgliedschaft bei der IHK.