Die IHKChemnitz hat gemäß § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirkes einen Schlichtungsausschuss errichtet. Dieser setzt sich paritätisch aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.