IHK Nord Westfalen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften (vgl. §§ 10 fortfolgende (ff.) Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW)) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.ihk-nordwestfalen.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist ausgenommen der nachfolgenden Teilbereiche mit den Vorschriften der §§ 12a BGG, 10 BGG NRW, 2 BITV NRW vereinbar.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die IHK Nord Westfalen bemüht sich sehr, alle Inhalte barrierefrei anzubieten. Dennoch sind folgende Inhalte aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung noch nicht barrierefrei:
  • PDF-Downloads. Die IHK Nord Westfalen arbeitet aktuell daran, ihre PDFs durch barrierefreie Versionen zu ersetzen. Die barrierefreien IHK-Positionspapiere finden Sie .
  • z.T. Untertitel von Videos. Bei neu eingestellten Videos sind wir darum bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
  • z.T. Unterseiten dieser Website. Wir sind bemüht, alle Unterseiten dieser Website barrierefrei anzubieten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25. November 2020 erstellt und zuletzt am 3. März 2023 überprüft.
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 40 24, 48022 Münster
Telefon 0251 707-266
E-Mail: internet@ihk-nordwestfalen.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §§ 10 d, e und 11 BGG NRW und §§ 9ff BITV NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie hier. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.