01.03.2023
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die IHK Heilbronn-Franken ist bemüht, ihre Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der IHK Heilbronn-Franken: https://heilbronn.ihk.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite der IHK Heilbronn-Franken: https://heilbronn.ihk.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite https://heilbronn.ihk.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Der Internetauftritt der IHK Heilbronn-Franken wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Videos: Diese haben oft nur einen Untertitel.
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Fehlende Erläuterung der Startseite in Deutscher Gebärdensprache.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.08.2021 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.02.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Industrie- und Handelskammer
Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 9677-0
Fax: 07131 9677-903
E-Mail: info(at)heilbronn.ihk.de
Internet: www.heilbronn.ihk.de
Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 9677-0
Fax: 07131 9677-903
E-Mail: info(at)heilbronn.ihk.de
Internet: www.heilbronn.ihk.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die IHK Heilbronn-Franken wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die IHK Heilbronn-Franken nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
Telefon: +49 711 279-3366
poststelle@bfbmb.bwl.de
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
Telefon: +49 711 279-3366
poststelle@bfbmb.bwl.de
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.