Aufgabe und Struktur
Zugegeben – der Zusammenschluss der Unternehmen in der IHK ist keine freiwillige Angelegenheit, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Dem Gesetzgeber lag daran, eine Institution der Wirtschaft zu schaffen, die einerseits den Bedürfnissen der Wirtschaft Rechnung trägt, andererseits aber unabhängig vom Einfluss oder speziellen Interessen einzelner Wirtschaftszweige, Branchen oder Unternehmen ist.