Grundbetrag, Umlage, Freibetrag
Bestandteile des Beitrags
Der Beitrag besteht aus zwei Teilen, dem Grundbeitrag und ggf. einer Umlage.
Grundbeitrag
Der Grundbeitrag ist nach der Höhe Ihres Gewerbeertrages/Gewinns gestaffelt. Die Höhe der Grundbeiträge wird jährlich durch die Vollversammlung beschlossen.
Der Grundbeitrag ist nur einmal zu zahlen, auch wenn das Unternehmen im Bezirk mehrere Betriebsstätten unterhält.
Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und deren Gewerbeertrag/Gewinn weniger als 5.200,-- Euro beträgt, sind von der Beitragspflicht befreit.
Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird stets der Grundbeitrag von derzeit 64 Euro erhoben.
Das gilt auch, wenn das Unternehmen ruht, liquidiert wird, das Gewerbe abgemeldet hat oder einen Gewerbeertrag bzw. Zerlegungsanteil von 0,-- Euro hat.
Umlage und Freibetrag
Die Höhe der Umlage wird ebenfalls jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt und ist für alle Unternehmen einheitlich.
Zur Zeit beträgt die Umlage 0,17% Ihres Gewerbeertrags/Gewinns.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag/Gewinn bei der Berechnung der Umlage um den Freibetrag von 15.340,-- Euro gekürzt.
Dieser Freibetrag gilt nur für die Berechnung der Umlage, nicht für den Grundbeitrag.