IHK Berlin

Aufgaben der IHKs als Träger öffentlicher Belange/Gesetzesgrundlagen

Die IHK ist Träger öffentlicher Belange, das ist eine übertragene Aufgabe
Stadtplanung stellt Weichen für Investitionen. Um an einem Standort bauen zu können, werden eindeutige und zeitgemäße Rahmensetzungen benötigt, die Investitionssicherheit schaffen, ohne Wettbewerb zu verhindern. Die IHK Berlin ist in die stadtplanerischen Prozesse eingebunden und vertritt die Wirtschaftsinteressen, beispielsweise wenn es um mögliche Eingriffe in die Wettbewerbsfreiheit, zu große Auflagen oder eine zu strikte Steuerung geht. Aber auch für Wettbewerbsgerechtigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen setzen wir uns ein. Konkret geht es darum, sinnvolle Flächennutzungen zu finden, ausreichend große Gewerbeflächen in der Stadt zu sichern, eine wirtschaftsnahe Infrastruktur zu entwickeln und darauf zu achten, dass Schutzabstände zwischen Wohnbebauung und Gewerbenutzungen eingehalten werden.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen
  1. übertragenen Aufgaben (per Gesetz oder Vorschrift) und
  2. den freiwilligen Beteiligungen bei informellen Planungen.
Welches sind die übertragenen Aufgaben und welche Gesetzesgrundlage haben sie?
Aufgaben auf Grundlage von Bundesgesetzgebung (ergänzt teilweise durch die jeweiligen Ausführungsvorschriften der Länder):
  • Stellungnahmen zur Bauleitplanung, d.h. zu Änderungen der Flächennutzungspläne (vorbereitender Bauleitplan, in Berlin=Regionalplan) und zur Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan) (§4 Baugesetzbuch),
  • Stellungnahmen zu Planfeststellungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Berlin in Verbindung mit dem des Bundes sowie mit den anzuwendenden Fachgesetzen),
  • Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren (§15 Raumordnungsgesetz und §5 Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung- GROVerfV Berlin-Brandenburg)
  • Stellungnahmen zu (länderübergeifenden) Raumordnungsplänen (§10 Raumordnungsgesetz) > Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungspläne Berlin-Brandenburg (gem. Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg),
  • Stellungnahmen zu gemeinsamen Struktur- und Entwicklungskonzepten (gemäß Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg),
  • Ggf. Stellungnahmen zu Regionalplänen des Landes Brandenburg (gem. Landesplanungsvertrag Berlin-Brandenburg).
Aufgaben auf Grundlage von Landesvorschriften:
  • Stellungnahmen zur Aufstellung oder Fortschreibung von Bereichsentwicklungsplänen der Bezirke (Ausführungsvorschrift zu § 4 Abs. 2 AGBauGB, (AV BEP), Nr. III,11).
  • Stellungnahmen zu bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepten (Ausführungsvorschriften zum Aufbau und Inhalt bezirklicher Einzelhandels- und Zentrenkonzepte (AV Zentrenkonzepte)„…eine Beteiligung der IHK … wird empfohlen.“)