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Was legen Bebauungspläne fest?

Direkte Auswirkungen für Unternehmen
Bebauungspläne werden als Satzungen durch die Bezirke erlassen und sind somit für jedermann rechtsverbindlich (und auch beklagbar). Ein rechtskräftiger Bebauungsplan kann Grundlage von Bau- und Nutzungsgeboten bzw. -verboten und sogar von Enteignungen sein. Für Unternehmen, die sich an einem Standort ansiedeln wollen, setzen Bebauungspläne den Rahmen für die generelle Zulässigkeit der Betriebe auf dem Grundstück, mögliche Gebäudehöhen, Auflagen zur Begrünung und Versiegelung, freizuhaltende Grundstücksteile etc. Deshalb ist es ratsam, sich bei Kauf-, Bau- oder Investitionsabsichten rechtzeitig beim Stadtplanungsamt des jeweiligen Bezirks über die Existenz oder Vorbereitung eines Bebauungsplans für einen Betriebsstandort zu informieren.
Für Bestandsbetriebe können sich durch einen Bebauungsplan am Standort oder in der unmittelbaren Nachbarschaft teilweise unvorhersehbare Auswirkungen ergeben, z.B. Einschränkungen gegenüber Erweiterungsvorhaben, neue Anforderungen an den Lärmschutz und den Stand der Technik der Anlagen, Notwendigkeit der Umorganisation von Liefervorgängen. Bei Baugenehmigungen oder Nutzungsänderungen beurteilen die Genehmigungsbehörden die Zulässigkeit der Vorhaben auf Grundlage der Bebauungspläne. Klagt ein Nachbar gegen beispielsweise zu viel Lärm, sind die Festsetzungen des Bebauungsplans Ausschlag gebend, wie das Gericht urteilt.
Festlegungen
Bebauungspläne legen die Nutzung von Grundstücken rechtsverbindlich fest. Sie enthalten rechtsverbindliche Regelungen für die Nutzung von Grundstücken und werden aus dem Flächennutzungsplan Berlin entwickelt. Die Bezirke der Stadt beschließen Bebauungspläne als Verordnung. Zu jedem Bebauungsplan gehört eine Begründung, die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Plans darlegen muss.
Im Bebauungsplan können u.a. festgesetzt werden:
  • die Art und das Maß der baulichen Nutzung;
  • die bebaubaren und nicht bebaubaren Grundstücksflächen;
  • die Höhe und Bauweise der Gebäude, Verkehrs- und Versorgungsflächen;
  • Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte;
  • öffentliche und private Grünflächen sowie Flächen für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern usw.
Weil Bebauungspläne wesentlich in die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken eingreifen können, sind für sie im Baugesetzbuch Verfahrensvorschriften festgelegt. Die Bürger sind möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist bei der Bürgerbeteiligung Gelegenheit zur Einsicht in die Planungsunterlagen und zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Wie alle anderen Träger öffentlicher Belange muss auch der IHK als Vertreterin der Interessen der Wirtschaft Gelegenheit gegeben werden, Bedenken und Anregungen zu äußern. Diese müssen dann im Abwägungsprozess berücksichtigt werden.

Was fordert die IHK für die Unternehmen?
Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen beispielsweise die Vorhaltung ausreichend großer Gewerbe- und Industrieflächen, die Berücksichtigung ausreichender Abstände zwischen gewerblicher und Wohnnutzung oder die Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur. Für Bestandsbetriebe und Unternehmen können sich durch einen Bebauungsplan am Standort oder in der unmittelbaren Nachbarschaft Auswirkungen ergeben, z.B. Einschränkungen bei Erweiterungen, Anforderungen an den Lärmschutz und den Stand der Technik der Anlagen.