IHK Berlin
Steuerschulden
Vor allem kleinere Gewerbetreibende und Unternehmen haben oftmals Probleme im Umgang mit dem Finanzamt, die sie in existenzbedrohende Schwierigkeiten bringen. Die Schwierigkeiten sind nicht nur in finanzieller Hinsicht zu sehen. Es besteht auch die Gefahr, dass dem Unternehmer, aufgrund des Vorwurfs der Unzuverlässigkeit wegen fortdauernden Steuerschulden, das Gewerbe entzogen wird.
Schutz des Steuerschuldners (Vollstreckungsschutz)
Wenn das Unternehmen seiner Zahlungspflicht für die Steuern nicht rechtzeitig nachgekommen ist, sieht das Gesetz vor, dass die rückständigen Steuern vom Finanzamt im sogenannten Vollstreckungsverfahren eingefordert werden können.
Dieses Verfahren läuft in der Regel folgendermaßen ab: Der säumige Schuldner wird zunächst mit einer Wochenfrist zur Zahlung gemahnt. Ist diese erfolglos verstrichen, wird der Steuerschuldner zur Zahlung der fälligen Geldforderung aufgefordert, mit der Maßgabe, dass nach frühestens einer Woche mit der Vollstreckung begonnen werden kann. Eine sofortige Vollstreckung ohne vorherige Aufforderung ist dann möglich, wenn der Schuldner eine aufgrund einer Steueranmeldung geschuldete Steuer nicht gezahlt hat. Werden Säumniszuschläge oder Zinsen zusammen mit der Steuer fällig, so bedarf es keiner gesonderten Aufforderung.
Tipp:
Der Steuerschuldner sollte nicht abwarten, bis der Vollstreckungsbeamte zu ihm kommt. Viel besser ist es, schon im Vorfeld zum Finanzamt zu gehen und vor Ort die Angelegenheit versuchen zu klären. In vielen Fällen kann damit ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren vermieden werden.
Der Steuerschuldner sollte nicht abwarten, bis der Vollstreckungsbeamte zu ihm kommt. Viel besser ist es, schon im Vorfeld zum Finanzamt zu gehen und vor Ort die Angelegenheit versuchen zu klären. In vielen Fällen kann damit ein Verwaltungsvollstreckungsverfahren vermieden werden.