IHK Berlin

Schiedsgutachterbenennung

In Kauf-, Miet- oder Bauwerkverträgen wird oftmals vereinbart, dass bei Streit der Parteien darüber, ob z. B. Mängel vorhanden sind oder die Höhe des Mietzinses angemessen ist, dies durch einen von der IHK benannten Sachverständigen als Schiedsgutachter für beide Parteien verbindlich entschieden werden soll. Auf Antrag eines (oder auch aller) Vertragspartners benennt die IHK einen Schiedsgutachter, der dann von den Parteien zu beauftragen ist.
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