Informationen/Service
Schlichtungsstelle der Berliner Wirtschaft
Sachlich zuständig ist diese Schlichtungsstelle für Streitigkeiten, die einen Gewerbetreibenden in Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen. Mit Hilfe eines neutralen, unabhängigen Schlichters soll zwischen den Parteien eine interessengerechte Vereinbarung herbeigeführt werden. Die Parteien bekennen sich durch freiwilligen Abschluss einer Schlichtungsvereinbarung, die jederzeit wieder gekündigt werden kann, zur Durchführung des Verfahrens.
Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit einer Partei zu einer deutschen IHK oder Handwerkskammer
- Schriftlicher Antrag
- Schlichtungsvereinbarung
- Kostenvorschuss: zahlbar je zur Hälfte von beiden Parteien
Kosten
Kostenvorschuss für Schlichterhonorar 600 € zzgl. 19 % USt. (brutto 714 €)
Weitere Informationen zur Verfahrensweise entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB). Dort finden Sie auch den Vordruck für die Schlichtungsvereinbarung.