Recht und Steuern

Einkommensteuer/Lohnsteuer

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird vom Einkommen der natürlichen Personen, also von Einzelunternehmern sowie von Gesellschaftern von Personengesellschaften, erhoben. Bemessungsgrundlage ist das innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Einkommen. Zu den Einkunftsarten zählen unter anderem Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Um den Gewinn zu ermitteln, sieht das Steuerrecht entweder den Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vor. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln. Diese Gewinnermittlungsart steht Gewerbetreibenden aber nur dann zur Verfügung, wenn:
  1. der Jahresumsatz maximal 600.000 € beträgt
  2. und der Jahresgewinn bei maximal 60.000 € liegt
  3. und sie nicht nach anderen Gesetzen, als nach den Steuergesetzen verpflichtet sind, Bücher zu führen (beispielsweise wegen der Eintragung in das Handelsregister).
Nähere Informationen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Lohnsteuer