Recht und Steuern

Lebensmittelkennzeichnung

Bei der Lebensmittelkennzeichnung sind die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)) zu beachten. Ziel der Verordnung ist es den Verbrauchern fundierte Entscheidungen und eine sichere Verwendung von Lebensmitteln zu ermöglichen und gleichzeitig den freien Verkehr von rechtmäßig erzeugten und vermarkteten Lebensmitteln sicherzustellen. Einen Überblick über die vorzunehmende Kennzeichnung finden Sie hier.





Die Veröffentlichung von Fachartikeln ist ein Service der IHK Berlin für ihre Mitgliedsunternehmen.
Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.