INFORMATIONEN/SERVICE
Jugendschutz
Seit dem 1. April 2003 sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Neben den allgemeinen Regelungen zum Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit enthalten sie insbesondere zahlreiche Vorschriften, die von Betreibern von Gaststätten und Internetcafes sowie sonstigen Gewerbetreibenden und Veranstaltern (z. B. in den Medien) zu beachten sind.
Zudem steht ein Muster für den Aushang des Jugendschutzgesetzes zum Download bereit. Wir empfehlen zur besseren Lesbarkeit für Adressaten einen Ausdruck im Format A3.
Bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz können im Einzelfall erhebliche Bußgelder drohen. So können - selbst bei einem nur fährlässig begangenem Verstoß - bis zu 25.000 Eur verhängt werden.
Interessierte Gewerbetreibende können darüber hinaus mit dem Online-Trainings-Modul der Schulungsinitiative Jugendschutz selbst testen, ob und inwieweit sie die Jugendschutzvorschriften einhalten.
Gesetzestext
Nützliche Links
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kommission für Jugendmedienschutz
- Arbeitsgemeinschaften der Landesmedienanstalten
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- www.jugendschutz.net